Es könnte eng werden für einige Arbeitgeber aufgrund des Betretung- und Beschäftigungsverbot auf Erlass eines Bescheides von Verwaltungsbeamten oder Verwaltungsangestellte...
Da es mich damals selber betroffen hat (2021) wurde mir auch ein Verbot erteilt, aber keines Betretung-, Beschäftigungsverbots, sondern aufgrund einer positive getestete Angestellten wurde mir per Bescheid untersagt, dass ich nicht mehr einkaufen oder mit Menschen zu treffen habe. Der Witz an der Sache, ich darf mich nicht mit gesunde (ich war nie PCR-Positiv) treffen, aber über die Grenze (CZ/DE) und schwer kranke pflegen. Nun, ich hatte damals gegenüber dem Landkreis aber "Radau" geschlagen und war echt ungehalten.
So dämlich war dennoch noch nicht und ich fragte gegenüber der Verwaltungsbeamtin* (Gesundheitsamt) wer so Unsinn erlasst, ohne mich persönlich anzuhören* oder zu untersuchen*(?). Aufgrund dessen, wurde der Bescheid erst fernmündlich (sofort) und später per Briefpost aufgehoben. Ich muss ehrlicherweise sagen, der Arbeitgeber hat zur keiner Zeit geholfen, eher das Gegenteil (wir müssen, kommt ja vom Gesundheitsamt) ich habe alles durchgezogen und das könnte jetzt einigen Arbeitgeber auf die Füße fallen!
*Amtsarzt und Entscheidungsbefugnis:
Nur der Amtsarzt hat die Befugnis, nach einer persönlichen Untersuchung des Betroffenen, eine Entscheidung zu treffen, etwa ein Berufsverbot auszusprechen oder eine Befreiung von der Impfpflicht aufgrund medizinischer Kontraindikationen zu erteilen.
*Verwaltungsbeamte:
Verwaltungsbeamte haben in der Regel nicht die medizinische Qualifikation, um eigenständig Gesundheitsentscheidungen zu treffen. Sie setzen lediglich die gesetzlichen Vorgaben um, die beispielsweise eine Impfpflicht oder andere Maßnahmen betreffen. Eine individuelle medizinische Entscheidung, wie ein Impfverbot oder eine Impfbefreiung, kann aber nur ein Arzt nach einer Untersuchung treffen.
Fazit:
Also darf nach geltendem Recht die Entscheidung über gesundheitliche Risiken, Berufsverbote oder Impfpflicht-Befreiungen nur auf Grundlage einer ärztlichen Untersuchung, in der Regel durch einen Amtsarzt getroffen werden. Wenn also eine solche persönliche Anhörung fehlte, könnten diese Bescheide rechtlich anfechtbar gewesen sein.
Gedankenansätze für hier mitlesende Anwälte:
Bitte überprüft ihr aufgrund der oben genannten Gründen die Bescheide der Verwaltungen (Gesundheitsamtes), wer hat diese Entscheidungen getroffen? Wurden die Betroffene persönlich durch das Gesundheitsamt angehört (nicht am Telefon)? Was hat der Arbeitgeber unternommen (Fürsorgepflicht)?
-Daraus hier dann die Stichpunkte
-Schadensersatzrechts, § 195 BGB und absolute Verjährungsfrist 10-Jahre
-Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Danke für das Lesen und viel Glück gegen das Unrecht
Mirko2
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