Die verschweigende Presse: Flammender Scharmützelsee, was nicht vom Mainstream berichtet wird: Schlägerei am Freitag nach Belästigungen von "Zuwanderern" und Angriff auf Ordner.. mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 14.09.2023, 22:14 vor 391 Tagen 4841 Views

.... wohin man schaut, Twitter, Fratzenbuch, pol. Mitteilungen, "unabhängige, allumfassend berichtende Presse": Ein lautes Schweigen. Der Sachverhalt ist folgender: Eine Gruppe "südländischer" dringend Hilfsbedürftiger belästigt (deutsche-wie rassistisch) Frauen. Ordner greift ein, wird vom Rädelsführer der "Südländer" angegriffen, der Angreifer bekommt was auf die Fresse, worauf ihn seine Kumpels unterstützen wollen. Allerdings sind auch ein paar "pöhse Rassisten" (so werden es vermutlich die öffentlich rechthaberischen Medien bald darstellen) da, die dem Ordner zu Hilfe kommen, Endergebnis: 23 Südländer im Krankenhaus. Am nächsten Tag waren dann 150 auf Rachefeldzug gekommen, eine Hundertschaft hat dem wohl ein Ende gesetzt. Berichte darüber: Nix.... Aber auch schön: Dorf funktioniert :-)

MfG
igelei

Hallo igelei ...

Mirko2 @, 404, Freitag, 15.09.2023, 10:39 vor 391 Tagen @ igelei 2404 Views

Noch können die Ordnungskräfte für Ordnung und Sicherheit sorgen, die Betonung liegt auf "noch". Viele Landräte in der Nähe von den Grenzen rufen jetzt schon Hilfe, aber das Innenministerium schläft! Ich stelle mir vor, wenn die Herren und Damen aufwachen und feststellen, wie ein Eichhörnchen kurz nach der Darmspiegelung, dass auch deren Sicherheit nur Schall und Rauch ist.

Halte dem mal das Zitat von Friedrich Engels den Grünen und Roten unter die Nase:

„Welche Regierung würde es wagen, die politische Freiheit anzutasten, wenn jeder Bürger ein Gewehr und fünfzig scharfe Patronen zu Hause liegen hat?”

Quelle: Marx-Engels-Werke, Band 21, Seite 345.

Geklaut bei Dänisch

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Irre, absolut irre. Gehört zwar nicht in diesen Faden, aber dennoch.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Freitag, 15.09.2023, 11:27 vor 391 Tagen @ Mirko2 2302 Views

Jetzt hat man uns die Änderungen des GEGs auf die Nase gedrückt. Die Webseite der Bundesregierung gibt zu diesem Thema nur Blabla her, nicht was wirklich hilfreich ist, um sich einen Überblick über die tatsächliche Willkür diese Gesetzes zu verschaffen.

Also mache ich mich ans Werk und versuche bezogen auf das eigene Umfeld eine Klärung herbeizuführen. Dabei fällt dann auf, dass mit der Änderung des derzeit noch gültigen GEGs in der Fassung von 2020 besondere Ansprüche an die Qualifikationspersonal gestellt werden. So heißt es:

§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
(1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
(2) Fachkundig ist insbesondere
1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen....

da frage ich mich, wie kann so ein gelumpertes Personal, wie es derzeit in der Bundesregierung anzutreffen ist, einen Hochschulabschluss verlangen, wenn das an wichtigen Stellen agierende Parteipersonal schlicht selbst nicht über eine solche Qualifikation verfügt oder bei der Darstellung der eigenen Vita den Souverän hinter die Fichte führt.

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Fred

Ein Gesetz wie dieses ...

Mirko2 @, 404, Freitag, 15.09.2023, 11:52 vor 390 Tagen @ FredMeyer 1847 Views

bearbeitet von Mirko2, Freitag, 15.09.2023, 11:59

Eine Nichtigkeitsklage (auch Anfechtungsklage*) wäre gegeben.

*Wenn es jedoch nachweisbare Gründe dafür gibt, dass die Voraussetzungen des GEG in der Praxis nicht erfüllt werden können oder dass das Gesetz selbst gegen höhere Rechtsnormen verstößt, könnte dies Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. In Deutschland könnten Betroffene in einem solchen Fall eine Nichtigkeitsklage (Anfechtungsklage) vor Gericht einreichen, um die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen des GEG anzufechten oder zu überprüfen.

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Da hab' ich noch einen: Was ist mit Anteilen des neu geänderten GEGs, die eigentlich eine Änderung des WEGs bedeuten würde, so z.B. § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer?

FredMeyer @, Südrand der Heide, Freitag, 15.09.2023, 12:07 vor 390 Tagen @ Mirko2 1700 Views

Der neu hinzugefügte §71n ist ziemlich umfangreich und gehört nach meiner Ansicht mindestens thematisch ins WEG, so er doch die Interessen der Eigentümergemeinschaft und einzelner Wohnungseigentümer berührt. Darüber hinaus hat es für mich den Anschein, als wenn dieser Paragraph als Eier-legende-Wollmilchsau alles verwursten soll, was man einer solchen Eigentümergemeinschaft aufs Auge drücken will.

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Fred

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