Aufruf: Pflicht zur Aufklärung ungewöhnlicher Todesfälle

Falkenauge @, Dienstag, 27.09.2022, 08:54 vor 741 Tagen 3456 Views

Die Vereinigung von Polizisten "WIR für EUCH" und das Netzwerk von Ärzten und Wissenschaftlern ALETHEIA in der Schweiz haben angesichts der dramatischen Zahlen von plötzlichen und unerwarteten Todesfällen, die im zeitlichen Zusammenhang mit den nRNA-Impfungen auftreten, alle zuständigen Schweizer Behörden in einem Aufruf aufgefordert, endlich ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufklärung nachzukommen:

Mehr Obduktionen zur Aufklärung von Todesfällen

Alarmierende Übersterblichkeit, plötzliche Todesfälle: Wir verlangen, dass die Justiz ihren rechtlichen Pflichten zur Aufklärung von ungewöhnlichen Todesfällen nachkommt. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung. Sollte sich dabei der Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen erhärten, sind unverzüglich weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der Aufruf für mehr Obduktionen wurde am 22. September 2022 allen Polizeikommandos und sämtlichen Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt.

Die Rechtslage ist klar: Polizisten, Staatsanwälte und Rechtsmediziner stehen in der Pflicht, bei ungewöhnlichen Todesfällen eine Dritteinwirkung auszuschließen, bevor ein Strafverfahren eingestellt werden kann. Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Todesursache mittels ärztlicher Legalinspektion und gegebenenfalls mit einer Obduktion abklären zu lassen (Art. 253 Abs. 1 und Abs. 3 StPO). Wir stellen in unserem Alltag als Ärzte und Polizisten fest, dass diesen rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen wird. Unnatürliche Todesfälle werden zu den Akten gelegt, ohne dass die Ursachen geklärt oder allfällige Dritteinwirkungen ausgeschlossen wurden.

Hitzewellen gab’s schon immer – die mRNA-Impfung nicht

In den letzten acht Monaten sind in der Schweiz 3’000 Menschen mehr gestorben als üblich. Gleichzeitig stellen wir bei unserer täglichen Arbeit eine Häufung «außergewöhnlicher Todesfälle» fest: Zuvor gesunde Menschen sterben unter skurrilen Umständen an «medizinischen Problemen». Menschen sterben «plötzlich und unerwartet» bei alltäglichen Verrichtungen – etwa beim Autofahren, Schwimmen oder im Büro. Diese plötzlichen Todesfälle und die festgestellte Übersterblichkeit lassen sich eindeutig nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus begründen. Auch Klimawandel und Hitze scheiden als mögliche Ursachen aus: 2018 war es im Juli deutlich heißer – und trotzdem wurden in jenem Monat wesentlich weniger Sterbefälle verzeichnet als im Juli 2022.

Das Einzige, was neu ist, sind die mRNA-Impfstoffe. Bei diesen handelt es sich um befristet zugelassene Substanzen, deren klinische Studien am Menschen noch längst nicht abgeschlossen sind. Die klinischen Studien wurden durch frühzeitige Auflösung der Kontrollgruppen gar formal abgebrochen und die Rohdaten der Impfstoffhersteller werden noch immer unter Verschluss gehalten.

Strafprozessordnung: Unnatürliche Todesfälle müssen untersucht werden

Ein außergewöhnlicher Todesfall nach Art. 253 Abs. 1 StPO liegt unter anderem dann vor, wenn der Tod infolge der Einnahme von ungewöhnlichen Substanzen oder einer medizinischen Behandlung auftritt. Die neuartigen mRNA-Impfstoffe fallen offenkundig in diese Kategorie: Wer damit geimpft wurde, hat eine experimentelle medizinische Substanz im Körper. Da eine innere Schädigung des Körpers durch diese ungewöhnliche Substanz in keiner Weise anhand einer rein äußerlichen Betrachtung des Körpers (Legalinspektion) ausgeschlossen werden kann, muss die Staatsanwaltschaft zwingend nach Art. 253 Abs. 3 stopp eine Obduktion anordnen.

Dabei haben unabhängige Obduktionen bereits nachgewiesen, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen bestehen kann: Der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher hat bei 30% der untersuchten Personen, welche in einem zeitlichen Zusammenhang mit der mRNA-Impfung verstorben sind, einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung festgestellt.

Aufforderung zu strafrechtlichen Untersuchungen und Obduktionen

Trotz offenkundigem Handlungsbedarf stellen wir fest, dass die notwendigen Untersuchungen nicht geführt werden. Diese Verharmlosung und Negierung von allfälligen schweren Impfnebenwirkungen in der polizeilichen Ermittlung sowie der staatsanwaltschaftlichen und rechtsmedizinischen Untersuchung gefährdet unnötig Menschenleben. Daher ist der Impfstatus durch die Polizei endlich zwingend zu ermitteln (Anzahl Impfungen; Datum der letzten Impfung). Wenn auch nach der Legalinspektion von einem unbekannten oder vermeintlich bekannten inneren Geschehen auszugehen ist und die verstorbene Person geimpft wurde, muss die Staatsanwaltschaft zwingend eine Obduktion anordnen. In der Folge darf sich die Rechtsmedizin nicht mit einer oberflächlichen Suche nach den augenfälligen, finalen Todesursachen (wie z.B. einem Herzinfarkt) begnügen. Sie muss anhand von histopathologischen und immunhistochemischen Methoden ermitteln, ob zum Beispiel das toxische Spike-Protein und/oder die Lipidnanopartikel der mRNA-Impfung zu Gefäß- und Organschäden geführt haben.

Der vorliegende Aufruf wurde in ausführlich begründeter Version allen Polizeikommandos sowie Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt und ist mitsamt Belegnachweisen abrufbar unter https://wirfuereuch.ch/aufruf-mehr-obduktionen-zur-aufklaerung-von-todesfaellen/.


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Gut, dass du darauf hinweist. Dabei läge es in der Hand jedes Einzelnen, testamentarisch zu verfügen, dass er obduziert werde, wenn es "plötzlich und unerwartet " versterben sollte.

Mephistopheles, Dienstag, 27.09.2022, 18:11 vor 740 Tagen @ Falkenauge 1375 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 27.09.2022, 18:14

Der Erblasser könnte auch die Erben dazu verpflichten, die Todesumstände aufklären zu lassen.

Gruß Mephistopheles

Nur der Tote hat nichts mehr davon - ganz abgesehen von den Schauergeschichten, dass bei Organentnahme die "Leiche" mit der Hand das Organ schützen will

ebbes @, Dienstag, 27.09.2022, 20:58 vor 740 Tagen @ Mephistopheles 1479 Views

bearbeitet von ebbes, Dienstag, 27.09.2022, 21:52

Die Ärzte erklären irgendwas von allgemeinen Reaktionen und Reflexe, die nach dem Tod eintreten können.
Gehirntot bedeutet nicht, dass alles tot ist, denn bei einem "ganz" toten Menschen, kann man die Organe nicht mehr verwenden.
ich schreibe besser nicht mehr weiter. Wir offiziell Lebenden haben Grusel genug.

Gruss

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Nach langer Zeit

D-Marker @, Dienstag, 27.09.2022, 23:40 vor 740 Tagen @ Mephistopheles 1298 Views

endlich ein Beitrag von Dir, den ich auch verstehe.

Da legen wir glatt Einen drauf und machen das Erbe (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, welche momentan bis in das Unermessliche gedehnt werden) von der zielgerichteten Verfolgung abhängig.

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

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