Es lebe der Genderismus
Soldatengleichstellungsgesetz
§ 1
Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Die Auftragserfüllung der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
§ 3
Geltungsbereich
...
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
Das braucht man wohl nicht weiter kommentieren.