Alle, die durch (irrtümliches) Drücken eines Links auf Streaming Angebote stoßen, sollten die Rechtslage genau verfolgen.

ebbes @, Samstag, 29.04.2017, 16:26 vor 2720 Tagen 8796 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 29.04.2017, 17:01

Hallo!

Erstmals hat ein EU Gericht entschieden, dass sogar das Anschauen eines illegalen Streams rechtliche Folgen haben kann.

https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/10407-neues-eugh-urteil-schon-das-ansehen-il...

Es war nur eine Frage der Zeit, bis solche Urteile gefällt werden "mussten".
Denn Sky laufen die jungen Kunden davon.
Sie schauen sich alle die illegalen Streams im Internet an.

Bei unseren Altersdurchschnitt dürfte das ja wohl nur wenige betreffen,
Aber passt auf eure Kinder auf, dass ihr nicht auf einmal eine gesalzene Rechnung bekommt.
Die "Eliten", welche unser kapitalistisches System am Laufen halten wollen, haben gar keine andere Wahl als irgendwann ein Präzedenzurteil zu fällen, welches andere abschreckt.
Andererseits wollen sie die Jugend auch nicht kriminalisieren, die es gewohnt ist, alles für lau zu bekommen.
Ich wüsste als Richter auch nicht, wie ich da entscheiden würde.

Die Gefahr ist zwar im Moment gering, dennoch würde ich euch empfehlen, die Gesetzeslage genau zu beobachten.


Gruß

ebbes

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel

Dirk-MV, Samstag, 29.04.2017, 17:38 vor 2720 Tagen @ ebbes 7134 Views

und Du mit Deinem Kommentar (wenn auch ungewollt, hoffentlich) ist es sinnvoller, hier etwas genauer zu erklären und ggf eine Lösung anzubieten.
In dem Urteil ging es um ein Gerät, welches den Empfang von Streamingportalen mittels Coachkino und Fernbedienung erlaubte, also so ne Art Reciever, nur eben für Streamingportale.
Damit wurde gewerbsmäßig eine wahrscheinliche Urheberrechtsverletzung mit verkauft und auch bewusst gekauft. Dass da beide Geschäftsparteien in den Fokus der Justiz geraten, ist also nachvollziehbar.
Eine völlig andere Geschichte ist der individuelle Konsum von Streamingangeboten. Aber da in diesem Land alles möglich ist, sollte man immer auf die Nutzung von VPN-Verbindungen hinweisen, eigentlich in jeder Hinsicht ein Muss in einem sozialistischen Überwachungsstaat wie die BRD.
mfg
Dirk

"Die Gefahr ist im Moment gering, dennoch würde ich euch empfehlen, die Gesetzeslage genau zu beobachten", ist nicht Angst schüren! (oT)

ebbes @, Samstag, 29.04.2017, 18:09 vor 2720 Tagen @ Dirk-MV 6384 Views

- kein Text -

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Ich bezeichne das als Angst schüren, nenn mir ein besseres Wort. (oT)

Dirk-MV, Sonntag, 30.04.2017, 00:17 vor 2720 Tagen @ ebbes 6056 Views

- kein Text -

Nein, auch das individuelle Streamen dürfte strafrechtliche Konsequenzen haben!

Literaturhinweis @, Samstag, 29.04.2017, 18:58 vor 2720 Tagen @ Dirk-MV 7086 Views

In dem Urteil ging es um ein Gerät, welches den Empfang von Streamingportalen mittels Coachkino und Fernbedienung erlaubte, also so ne Art Reciever, nur eben für Streamingportale.

Richtig zwar ...

Damit wurde gewerbsmäßig eine wahrscheinliche Urheberrechtsverletzung mit verkauft und auch bewusst gekauft.

... aber: damit wurde die individuelle Urheberrechtsverletzung 'mit verkauft'!

Dass da beide Geschäftsparteien in den Fokus der Justiz geraten, ist also nachvollziehbar.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, wie schon am Tag vor dem Urteil in MMNews zu lesen war:

"Deswegen hilft hier bis jetzt § 44a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): Die Norm bestimmt, dass vorübergehende Vervielfältigungen, die nur flüchtig bzw. begleitend sowie wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind und keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben, zulässig sind. Allerdings nur dann, wenn deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes zu ermöglichen."

Es handelt sich aber eindeutig auch beim individuellen Anklicken eines Streaming-Inhaltes um Straftaten:

"Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Davon dürfte allerdings immer auszugehen sein, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal abrufbar sind, im Internet im Wege des Streamings verfügbar gemacht werden."

Im übrigen kann man auch gewärtigen, evtl. als Hehler belangt zu werden, wenn man "unglaublich billige" sonstige Angebote im Internet (oder in einem Ladengeschäft) 'kauft'. Wer "Office-Vollversionen" blindlings 'kauft', muß auch hier mit zivilrechtlichen (Ersatz des entgangenen Gewinns, Abmahnung) wie strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe? (oT)

ebbes @, Samstag, 29.04.2017, 19:44 vor 2720 Tagen @ Literaturhinweis 6213 Views

- kein Text -

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Rechtsberatung zur Begehung von Straftaten oder zivilrechtlichen Verstößen? ;-)

Literaturhinweis @, Samstag, 29.04.2017, 20:43 vor 2720 Tagen @ ebbes 6561 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 29.04.2017, 20:48

Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe?

Die Aufklärung von Kindern sollte man der Bundeszentrale überlassen ...

Aber abgesehen davon, daß Einzelfallrechtsberatung so 'ne Sache ist, ist zudem die 'Beratung' zu hypothetischen zukünftigen Fällen eine noch verfänglichere Sache.

Aber mal grundsätzlich:

1) Wenn man als Eltern behauptet, "man" sei es nicht gewesen, "die Kinder waren es", verschiebt man die strafrechtliche Sache u.U. nur auf die Kinder, die, wenn sie strafmündig sind, ebenso verfolgt werden können.

Zivilrechtlich könnten sie und/oder die Eltern (evtl. gesamtschuldnerisch) dennoch haften für die je Film fällige Entschädigung.

Ob ein Rechteinhaber dies dann verfolgt, hängt ganz von dessen Lust und Laune ab. Bestrafe einen, erziehe 100.

2) Und man geht evtl. das Risiko ein, daß, wenn ein 15jähriges Kind einen 18+-Film geschaut hat, man Ärger mit den Jugendbehörden bekommt inkl. Verordnung von Erziehungshilfe.

Wenn wir schon hypothesieren, dann richtig ...

Mal an einem bewußt vom Thema etwas deutlich entfernten Beispiel:

Wenn mehrere untereinander freundschaftlich oder familiär verbundene Personen jeder einzeln für eine Tat infrage kommen, ist es ein beliebter Fehler, daß alle sagen "ich war's nicht" ("der andre war's").

Damit sind aber alle potentiell Zeugen. Zwar gibt es bei einem bestimmten Verwandtschaftsgrad Zeugnisverweigerungsrechte, aber lassen wir das mal außen vor.

Der Fachmann dagegen sagt "Ich war's". Nur ... jeder potentiell für die Tat infrage kommende muß das behaupten!!!

Dann nämlich hat jeder die Privilegien eines Angeschuldigten/Angeklagten und darf nicht als Zeuge vernommen werden - bzw. kann bei Zeugenladung zur Aussage gegen einen der anderen sagen, er mache von seinem Aussageverweigerungsrecht auch dahingehend Gebrauch, weil er Gefahr laufe, sich im Rahmen auch dieser Aussage selbst (mit) zu belasten.

Nun muß man aber auch da wissen, wie's geht. Nehmen wir an, fünf Personen sitzen besoffen im Auto. Logischerweise fährt nur einer.

Sie geraten in eine Polizeikontrolle und die vier Beifahrer rufen lauthals jeder "Ich war's". Das wird nichts nützen, denn die Polizisten werden bezeugen, wen sie genau gesehen haben, der da im Fahrersitz saß.

Aber nehmen wir an, der Fahrer fährt gegen eine Leitplanke und es gibt vorerst keine (weiteren) Zeugen - nun könnten alle steif und fest behaupten, jeder einzelne sei gefahren.

Was tut die Polizei? Sie nimmt Fingerabdrücke vom Lenkrad und Faserspuren von den Sitzen und gleicht sie mit den Fingerabdrücken der Möchtegern-Täter und deren Kleidungsstücken ab.

Also: jeder muß vor dem Aussteigen erst noch über jeden Sitz gerutscht sein und alle müssen das Lenkrad angefaßt haben, sonst funktioniert auch die Masche nicht.

Fazit: wenn man schon einen Prozeßgegner wie die Business Software Alliance oder die Kriminalpolizei "behumpsen" will, muß man in jeder Fallgestaltung genau wissen wie. Und die "Mitverschwörer" dürfen dann auch nicht einzeln "umfallen".

Nicht sehr realistisch.

Von daher: statt Streaming besser mehr im Gelben Forum lesen!

Siehe auch:

- Kinder sicher im Netz: Schmutz filtern, Zeit kontrollieren, Abmahnungen vermeiden

- Abmahnungen im Internet: Jeder Abmahnung mit schlagenden Argumenten entgegentreten

aber auch:

- Der kleine Gravenreuth: Abkassieren - aber richtig!

- Ich war ein Abmahn-Terrorist - Von Staatsanwälten, Rechtsanwälten und anderen Unannehmlichkeiten

und von der andern Seite her betrachtet:

- Meine Rechte als Urheber: Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Natürlich ist in diesem Staat alles möglich

Dirk-MV, Sonntag, 30.04.2017, 00:27 vor 2720 Tagen @ Literaturhinweis 6230 Views

aber es ist schon ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Woher soll oder besser muss der Konsument wissen, dass gerade dieses Stück illegal ist? Das weiß er nicht mit Bestimmheit, kann er nicht wissen, weder auf youtube oder Facebook noch auf Burning-Series oder auf Vimeo und Kinox. Und solange Portale wie Youtube nicht geschlossen werden, ist eine Strafbarkeit fürs Benutzen anderer Portale reine Willkür.
Er weiß es noch nicht einmal, ob das Anschauen von Material , welches auf Seiten deutscher Gerichte angeboten wird, legal ist. https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-...

Aber da wir in diesem Bananenstaat leben, ist es allemal besser, man benutzt eine VPN-Verbindung.

mfg
Dirk

Doch kann man das (meist bzw. ungefähr) wissen, wann etwas illegal ist oder nicht!

Literaturhinweis @, Sonntag, 30.04.2017, 10:39 vor 2719 Tagen @ Dirk-MV 6121 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 30.04.2017, 10:48

Woher soll oder besser muss der Konsument wissen, dass gerade dieses Stück illegal ist?

Das beschreibt sowohl das Gericht wie der von @ebbes verlinkte Rechtsanwalt Solmecke recht genau.

Das weiß er nicht mit Bestimmheit, kann er nicht wissen, weder auf youtube

Da YouTube generell eine Vergütungsvereinbarung mit den Rechteinhabern schließt (z.B. pauschal mit der GEMA, egal was da für ein Musikstück 'dudelt'), kann, siehe auch Solmecke, der Nutzer sich relativ sicher fühlen. Aber, siehe auch Solmecke: wenn es sich um einen nagelneuen, gerade im Kino anlaufenden Spielfilm mit großem Holly- oder Bollywood-Budget handelt, kann er sich auch sicher sein, daß der illegal vor ein paar Minuten oder Stunden hochgeladen wurde und daher nicht legal ist.

Wer sich auf einem bestimmten Gebiet bewegt, muß sich ein Mindestmaß an Kenntnissen des jeweiligen Gebietes zurechnen lassen, d.h. in diesem Umfang gilt der nicht ganz unproblematische Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Daß Youtube ein standardisiertes Verfahren hat, bei den Milliarden Filmen, dürfte klar sein. Da daher Youtube nicht VOR Veröffentlichung jedem Film "an der Nase" seine Urheberrechtswidrigkeit ansehen und ihn sperren/löschen kann, ist eben auch der Konsument gefordert. Youtube macht das nicht leichtfertig - in dem Falle könnte sie als "Veröffentlicher" auch mit empfindlichen Strafen bedroht sein.

Beispiel: ich gehe in den Wald, werfe eine (noch) brennende Zigarette weg und es entsteht ein Waldbrand. Selbst wenn ich neu zugewanderter Wüstenbewohner und das erste Mal in einem Wald bin: hätte ich mich eben vorher informieren müssen.

Ich gehe in den Wald, werfe die Zigarette weg, es entsteht kein Waldbrand, mich sieht aber der Forstaufseher und zeigt mich an: da diese Bußgelder genau dafür geschaffen wurden, die Leute anzuhalten, sich ernsthaft mit ihrem Verhalten im Walde zu befassen, muß ich auch das hinnehmen, und kann mich nicht darauf herausreden "Bin mir der Gefahr bewußt, aber schauen Sie, gerade darum habe ich die Zigarette in die einzige Pfütze weit und breit geworfen!". Nix da.

oder Facebook

Da kenne ich mich nicht aus, würde aber sagen, daß es eine Plattform ist, die mehr für Diskussionen etc. geschaffen wurde, denn zum Veröffentlichen von Videos, d.h. solche Videos sind Teil einer Selbstdarstellung eines 'Facebookers'. Daher ist BESONDERE VORSICHT geboten - wenn nicht gerade Stephen King selbst seinen neuesten Film verlinkt, der gerade erst in Kinos angelaufen ist - warum sollte irgendwer glauben dürfen, es sei eine legale Darbietung?

Wenn ich nachts am offenen Jeans-Laden vorbeigehe, weil der Anlieferer die neue Ware in den Flur gestellt und dann vergessen hat, zuzuschließen - darf ich dann davon ausgehen, heute sei Tag der offenen Tür und jeder dürfe mitnehmen, was er tragen kann???

Und ja, jedes Beispiel 'hinkt'.

noch auf Burning-Series oder auf Vimeo und Kinox.

Das sind Unterschiede. Wer sich im Internet bewegt, sollte wissen, daß Kinox illegal ist. Was ist daran so schwer, den jeweiligen Anbieter zu "googeln", etwa "Kinox legal"???

Und solange Portale wie Youtube nicht geschlossen werden, ist eine Strafbarkeit fürs Benutzen anderer Portale reine Willkür.

Eben nicht, das hatte ich oben erklärt. Wenn es ein lange, lange bestehender, an der Börse notierter Anbieter ist, darf ich anders darüber denken als bei einem, der sein Impressum und sich selbst hinter seltsamen Konstruktionen verstecken muß!

Sich über den Anbieter zuvor zu informieren, ist das MINDESTE, was man vom Konsumenten, der statt zu bezahlen, kostenlos was abgreifen will, als Urheber verlangen darf!

Er weiß es noch nicht einmal, ob das Anschauen von Material , welches auf Seiten deutscher Gerichte angeboten wird, legal ist.

Das ist richtig, aber er kann es erahnen. Wenn die Welt, das Gelbe oder der Bundesanzeiger verlinkt sind, werden es vermutlich legale Seiten sein, wenn es etwas ist, das sich nodisinfo nennt und allerlei den einfachsten naturwissenschaftlichen Gesetzen widersprechende "Informationen" beherbergt, darf man gerne mißtrauisch sein, wenn solch ein Anbieter nun den Anschein vermitteln will, er habe das Urheberrecht neu erfunden.

Es macht eben vor Gericht dann einen Unterschied, und führt u.U. zum Freispruch, wenn ich sagen kann "Euer Ehren, das habe ich aber auf der Seite des Landgericht Hamburg gefunden!".

NICHT zum Freispruch führt es, wenn ich sage "Leider fand ich den Film nicht auf Youtube, da mußte ich halt Kinox nehmen!".

Das hat mit "dem (deutschen) Staat" wenig zu tun - man schaue nur nach Saudi-Arabien.

Grundsätzlich kann man doch, siehe Deckelung der Abmahngebühren, feststellen, daß der Gesetzgeber sich in den letzten Jahren (nachdem er erstmal selbst sich mit dem Internet vertraut machen mußte) auch vieles getan hat, das Leben der unbedarften Konsumenten zu erleichtern?!

Also: das mit dem Anschauen möglicherweise illegaler Inhalte unterscheidet sich wenig von dem Verhalten, das der Urmensch an den Tag legte, als er nicht einfach jede am Wegesrande stehende Pflanze in sich hineinstopfte, denn sie konnte giftig sein!

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Nein, man kann es nicht wissen oder erahnen

Dirk-MV, Sonntag, 30.04.2017, 15:43 vor 2719 Tagen @ Literaturhinweis 5871 Views

bearbeitet von Dirk-MV, Sonntag, 30.04.2017, 17:00

Aber ich sagte, in diesem Staat ist alles möglich, deshalb besser mit VPN.
Nur mal zum Spaß googeln.
Fast & furios 7

Welche der Links auf der ersten Seite ist legal, Maxdome? Amazon? Kinox?Movie2k?,
Wenn diese Links illegal sind, warum sieht man sie bei Google, warum wird Google nicht zur Rechenschaft gezogen? Ist Google das neue Kinox?

Aber ich sagte, in diesem Land ist alles möglich, deshalb besser mit VPN.

Damit sollte die Diskussion erschöpft sein, ich kenne natürlich auch die Rechtsprechung, genauso wie Du die Spitzfindigkeiten von Winkeladvokaten und wir beide die elastische Vielfalt deutscher Gesetze und deren Auslegungen.
mfg
Dirk

Unterschied Streaming und P2P Netzwerk

Tob @, Samstag, 29.04.2017, 18:23 vor 2720 Tagen @ ebbes 6645 Views

Hi,

beim Streaming verbreitet man selbst den Stream i.d.R. nicht, d.h. man handelt m.W.n. nicht gewerbstätig. Bei den häufig abgemahnten Torrent-Netzwerken lädt man einen Teil herunter und bietet ihn sofort wieder anderen zum Download an, wird somit also selber Teil der Verbreitungskette. Das hat zwei Folgen:

1) Können Abmahnanwälte einfach an die IP-Adresse kommen, mit denen eine Nutzeridentifikation über Gerichte möglich ist.

2) Entsteht für den Rechteinhaber ein größerer Schaden, da man ja nicht nur selbst profitiert, sondern die Inhalte weiter verteilt.

Beim Nutzen von Streaming-Plattformen können die Rechteverwerter nur schwer bis gar nicht an die IP-Adresse kommen. Außerdem dürfte der entsprechende Streitwert deutlich geringer sein.

Meine persönlich Einschätzung: Es wird sich nicht viel bis nichts ändern.

Ehrlich gesagt braucht man heute doch wirklich keine Streaming-Portale mehr. Bei Amazon Prime und Netflix bekommt man für wenige Euro im Monat ein breites Angebot hochqualitativer Inhalte. Ich kann kaum verstehen, warum man da noch illegal streamt.

(Ich bin kein Anwalt, und dieser Beitrag keine Rechtsberatung. ;))

Ich komme nur mit Amazon Prime nicht aus,

Dirk-MV, Sonntag, 30.04.2017, 00:13 vor 2720 Tagen @ Tob 6436 Views

dafür sind die wie andere viel zu träge und beschränkt im Angebot. Aber wie ich oben schon angedeutet habe, benutze ich dafür eine VPN-Verbindung. Nix ist mit Abmahnanwälten und Geoblocking.
mfg
Dirk

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt die Konsequenzen anschaulich auf Youtube (nur Link)

ebbes @, Samstag, 29.04.2017, 20:34 vor 2720 Tagen @ ebbes 6657 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 29.04.2017, 20:39

https://www.youtube.com/watch?v=uzOA09gomn0

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

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