Wenn Du schon einmal bei der Briefwahlauszählung dabei gewesen wärest, dann wüßtest Du, daß (mT)

DT, Donnerstag, 06.02.2025, 01:19 (vor 49 Tagen) @ Brutus2235 Views

Deine Forderung genau erfüllt ist, nämlich die namentliche Abstimmung. Im Wahlbrief ist nämlich der Wahlschein mit Namen, Adresse und Unterschrift, der mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden kann, dazu ist ein weiterer verschlossener Umschlag mit dem Stimmzettel darin.
Bei der ersten Aktion werden die Wahlbriefe geöffnet, die Wahlscheine herausgenommen und kontrolliert und die verschlossenen Umschläge mit den Stimmzetteln in eine eigene Urne geworfen.

Somit hat man Deine Bedingung erfüllt und gleichzeitig die Geheimheit der Wahl beibehalten. Was jedoch nicht gemacht wird, ist, zu checken, ob es keine dementen Bewohner von Altersheimen sind. Wenn ich mich recht erinnere, steht jedoch das Geburtsdatum mit auf dem Wahlschein und im Wählerverzeichnis, und ich kann mich nicht daran erinnern, daß hauptsächlich über-80-Jährige die Hauptschar der Wähler gestellt hätten. Im Gegenteil, die paar Alten sind aufgefallen.

Kannst Du mir bitte die 124% Wahlbeteiligung verlinken? Ich erinnere mich daran, daß es eine triviale und logische Erklärung dafür gab und nichts daran faul war.

Danke, DT


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung