Eine Bestrafung für die Nichtnutzung könnte daher verfassungsrechtlich problematisch sein...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 05.02.2025, 10:26 (vor 49 Tagen) @ Albrecht2050 Views

Nur kurz:

Eine Sanktionierung durch höhere Krankenkassenbeiträge für Menschen, die die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutzen, wäre derzeit rechtlich nicht zulässig, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

In Deutschland gilt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach dem individuellen Nutzungsverhalten von Gesundheitsleistungen oder digitalen Angeboten. Eine Koppelung der Beiträge an die Nutzung der ePA würde einen erheblichen Eingriff in dieses Prinzip darstellen und bedürfte einer klaren gesetzlichen Regelung.

Zudem wäre eine solche Maßnahme problematisch im Hinblick auf die Freiwilligkeit der ePA-Nutzung. Bislang basiert die Nutzung auf Zustimmung (Opt-in), und selbst mit der geplanten Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren (automatische Anlage mit Widerspruchsmöglichkeit) bleibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen.

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