Spekulationen u. vage Formulierungen - so reicht das nicht.
... sondern vereinzelt mal ein Wahllokal! Großenordnung so etwa 10. Das kommt immer wieder mal vor, dass ein Gericht sich um die nochmalige auszählung eines Wahllokals kümmern muss, wenn Wahlhelfer oder -Beobachter von Unregelmäßigkeiten berichten, dann geschieht das wohl.
Es gab nach meinen Infos noch keine einzige (!) derartige Nachzählung seit Bestehen der BRD, wo das nachgezählte Ergebnis mit dem vorigen übereinstimmte!
So viel zum Thema Wählen in der Bunzel.
Das ist eine Ansammlung von Andeutungen und reicht mir nicht, um eine bewusste Fälschung insbesondere derart, dass nicht nur die 250. Hinterkommastelle eines Gesamtergebnisses betroffen wäre, zu belegen.
In der Tat sind - allerdings sehr wenige - Wähler beim Ankreuzen/Markieren/Verfettfleckung, Knickung, Durchstechung, Perforierung, Rubbeleien ... in der Wahlkabine so erfinderisch, dass der Wahlvorsteher anstatt zeitraubend lange wegen eines einzigen Stimmzettels über die Ergründung des Wählerwillen und Einhaltung der Wahlgeheimheit usw. mit seinen Mannen/Frauen im Wahlvorstand zu räsonieren kurzerhand eine Mehrheitsabstimmung über die konkrete Gültigkeit/Ungültigkeit herbei führt. Natürlich wird das in der Niederschrift vermerkt und kann bei einer Neuauszählung mit der Ruhe, Rechtsprechung usw. nachzulesen, das Ganze unter verschiedenen Lichteinfallswinkel und Lichtfarben zu beäugen (alles erlebt), anders gewertet werden. Da das aber bei 2 Stimmzetteln unter 1.000 vorkommt, ist das sowieso ergebnisirrelevant, wiewohl dann halt formal "ein anderes Ergebnis bei der Nachzählung rauskommt". Was für eine weltbewegende Erkenntnis.
Mir scheint, dass der Verfasser nicht ein einziges Mal selbst ausgezählt hat und bei der Verfassung einer Wahlniederschrift dabei war, u.a. erkennbar an einigen Formulierung z.B. "wenn Wahlhelfer oder -Beobachter von Unregelmäßigkeiten berichten".