nicht die ges. Wahl wurde nachgezählt ...
... sondern vereinzelt mal ein Wahllokal! Großenordnung so etwa 10. Das kommt immer wieder mal vor, dass ein Gericht sich um die nochmalige auszählung eines Wahllokals kümmern muss, wenn Wahlhelfer oder -Beobachter von Unregelmäßigkeiten berichten, dann geschieht das wohl.
Es gab nach meinen Infos noch keine einzige (!) derartige Nachzählung seit Bestehen der BRD, wo das nachgezählte Ergebnis mit dem vorigen übereinstimmte!
So viel zum Thema Wählen in der Bunzel.