Aus dem Bund austreten!
Hallo Olivia -
das gegenwärtige Deutschland geht 'völkerrechtlich' gesehen auf das Jahr 1871 zurück, als unter Führung Bismarcks sich die damaligen deutschen (Fürsten-) Länder zu einem Bund zusammengeschlossen haben.
Seither gab es in Bezug auf die Zusammensetzung des Bundes fortwährende Veränderungen: Elsaß rein und raus, Saarland mehrfach raus und wieder rein, ganz 'Ostdeutschland' raus und wieder rein - um nur die wichtigsten Wandlungen zu nennen; Zonenaufteilungen und Besatzungen mal ganz weggelassen.
Die Verträge von 1870 wurden nicht auf Ewigkeit geschlossen. Es gibt in den Verträgen zwar die Verpflichtung zur "Bündnistreue" - die war zuletzt im Gespräch zu Coronazeiten (als Bayern irgendeine Maßnahme nicht mittragen wollte). Aber auch Treue hat Grenzen.
Solche Gedankengänge sind allerdings wertlos, wenn sie nicht von einer starken Landesregierung oder von einem starken Landesvolk in die Diskussion geworfen werden. Schlafschafe aber sind nicht stark, und wenn ich Söder mit Strauß vergleichen wollte, käme ich wohl nicht auf die Idee, dass Söder ein 'starker' Politiker wäre.
Der Hauptunterschied von Ländern zu Bund besteht darin, dass es in den Ländern sowohl in ihren Verfassungen wie auch in entsprechenden Landesgesetzen einen riesigen Instrumentenkasten voll von Direkter Demokratie (DD) gibt. Der steht in einer Ecke, verrostet, und niemand nutzt ihn. Sogar Auflösungen der Landtage oder Verfassungsänderungen oder Austritte aus dem Bund wären mit diesen vergessenen Schraubenziehern und Rohrzangen möglich.
Alle Räder stehen still - oder bewegen sich in eine neue Richtung -, wenn Dein starker Arm es will.
Es gibt nur noch diese beiden Optionen: DD oder GO