TÜV im Ausland geht NICHT
Hallo Dieter,
da es nun akut wird, habe ich mich informiert.
Es heißt zwar
(3) Im Sinne der Freizügigkeit erkennt jeder Mitgliedstaat den von einer Prüfstelle oder einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats nach Absatz 1 ausgestellten Prüfnachweis an.
aber im genannten Absatz 1 heißt es (gekürzt auf den relevanten Text)
Die Prüfstelle ... des Mitgliedstaats, die eine Prüfung ... für ein im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zugelassenes Fahrzeug durchgeführt hat, stellt einen Nachweis ... aus
Staat der Prüfstelle und Staat der Zulassung müssen also übereinstimmen.
MFG
Ankawor
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Ein fiktives buntes Land am Abgrund:
Wer kann, geht
Wer nicht kann, bleibt
Wer nichts kann, kommt