Und von mir einen Gesetzesvorschlag: Ich verstehe nicht, dass dies noch nicht erfolgt ist (aber sicher so oder so ähnlich kommen wird.)

ebbes, Donnerstag, 12.09.2024, 18:19 (vor 27 Tagen) @ Reffke1353 Views
bearbeitet von ebbes, Donnerstag, 12.09.2024, 19:25

Es dürfe nur maximal 2-3 Personen einen Patienten zur Notaufnahme begleiten.
Kinder sind ausgenommen.
Der Arzt darf/muss die Behandlung verweigern, wenn er bedroht wird oder wenn sich mehr als 3 Personen, die den Patienten folgen, im Warteraum befinden ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Auch wenn "sie" erwarten wegen einer Lappalie als Erstes behandelt zu werden.
Der Arzt entscheidet sonst keiner. Wer das nicht akzeptiert fliegt raus, selbst wenn der Betroffene stirbt.

"Liebe" Politiker - es ist doch wirklich nicht so schwer darauf zu kommen!

Anders geht es nicht, wenn man verhindern will, dass Clans mit 10 oder mehr Personen die Notaufnahmen stürmen.
Ärztinnen trauen sich oftmals ohne Begleitung eines Mannes nicht in die Praxis.

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.


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