Emrah I., ein gebürtiger Salzburger, war bereits amtsbekannt.
Im Frühjahr 2023 gab es in Salzburg eine Anzeige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§278b StGB), weil auf seinem Handy Propagandamaterial der Terrormiliz IS gefunden worden war. Er galt aber nicht als sogenannter Hochrisiko-Gefährder. Das Verfahren wurde eingestellt.
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Fred