Ich kann die Konsequenz aus dem Osnabrücker Urteil noch nicht so richtig fassen. Ist das jetzt so zu verstehen, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst in den Hintern treten muss, ...
weil ein unteres Gericht einem höheren Gericht ein Fehlurteil bescheinigt? Ich denke das wird noch spannend. Wie könnte der Staat aus dieser Zwickmühle herausfinden? Als Staat würde ich gegen das Osnabrücker Urteil in Berufung gehen... Wetten?
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Fred