Was ist überhaupt ein "Verein" und wer kann ihn ohne Richter/Urteil verbieten? PS!

Reffke, Mittwoch, 17.07.2024, 16:31 (vor 190 Tagen) @ Durran1774 Views
bearbeitet von Reffke, Mittwoch, 17.07.2024, 16:40

Hallo Durran und allerseits,

Interessant:
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Vereinsfreiheit
(1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit).
(2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden.

§ 2 Begriff des Vereins
(1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
(2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht
1.
politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,
2.
Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder.

...
Siehe weiter Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/BJNR005930964.html

Also könnte das sehr wohl ein Ansatz zum Verbot der Alternative für Deutschland sein!

Aber geht das ohne Richter? [[hae]]

Wo bliebe die Gewaltenteilung dann!?

LG Reffke

PS: interessant dazu:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/vereinsgesetz/vereinsge...

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"


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