"... dass man Weidel als Nazi-Schlampe bezeichnen dürfe"
Chère Mme. Olivia,
das gilt aber nicht für jedermann und ganz generell, sondern wurde vom Gericht ausdrücklich damit "begründet", daß diese Bezeichnung im Rahmen einer "Satiresendung" gefallen sei, es demnach als Satire "offenkundig erkennbar" war und deshalb nicht strafbar wäre. Dazu hat auf unserem Blog Kollege Fragolin seinerzeit kurz Stellung genommen.
Ähm - und wie war das mit dem Urteil gegen Tim Kellner, jüngst in Detmold ...? Ich verkneife mir die - selbstmurmelnd satirische - Bemerkung, daß die deutsche Justiz offenkundig erkennbar ein Haufen von Karriererücksichten korrumpierter Opportunisten sei (man beachte den Konjunktiv und die ausdrückliche - und damit offenkundige! - Anmerkung dies nicht ernstlich behaupten zu wollen. Uffff ...)
Man kann eigentlich (auch als Ausländer aus der Alpenprepublik, wo es indessen auch nicht viel besser ist ...) über den deplorablen Zustand Deutschlands und seiner Institutionen nur mehr seufzend den Kopf schütteln.
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LePenseur