Das ist die eine Seite, es gibt aber auch eine andere
Natürlich ist das bescheuert, wenn man gesunde und große Bäume wg. der Erstellung von Photovoltaik abholzt. Da sucht man sich einen anderen Platz, wo eben keine Bäume stören. Im übrigen habe ich irgendwo gelesen, dass sich zukünftig der "Ertrag" der Photovoltaik auf ca. 80% reduzieren wird, auch bei voller Sonne, aus irgendwelchen Gründen, die ich mir nicht gemerkt habe.
Jetzt gibt es aber auch eine andere Form der Idiotie, wenn man Bäume, die tatsächlich eine Gefahr darstellen, aus Unsicherheit vor gesetzlichen Regelungen zum Baumschutz stehen lässt und die Gehweg- und Straßenbenützer einer Gefahr aussetzt.
Da steht eine große und alte Platane an der Grenze eines Grundstücks, an einer der befahrendsten Ausfallstraßen unserer Stadt. Die steht so komisch in einer Ecke, dass sie hinten und auf der Straßenseite von Fundamentmauern "eingesperrt" ist, wodurch sie kein adäquates Wurzelbild entwickeln konnt, lediglich in zwei Richtungen.
Ein Baum mit einem Stammdurchmesser (nicht Stammumfang) von 100 cm, und einer Höhe von mindestens 20 m:
https://www.directupload.eu/file/d/8558/qpn6xw43_jpg.htm
Steht 50 cm auf der einen Seite, und 100 cm auf der anderen Seite von der Mauer entfernt, dazu auf einem aufgeschütteten Hügel:
https://www.directupload.eu/file/d/8558/6cfudy85_jpg.htm
Die Einfriedigungsmauer ist schon durch den Wurzeldruck geborsten:
https://www.directupload.eu/file/d/8558/fj6ohmpq_jpg.htm
Die Pfeiler der Zaunmauer neigen sich schon dem Gehweg zu:
https://www.directupload.eu/file/d/8558/etp3hb6w_jpg.htm
Jetzt hat wohl jeder mitbekommen, dass sich durch den Klimawandel nicht nur die Regenmengen bei Platzregen erhöhen, auch die Windbewegungen (meist vor solchen Regengüssen) werden stärker. Wenn da also ein Wirbel im Wind oder gar eine Windhose sich dieses Baumes annimmt, dann fällt der quer über die stark frequentierte Straße, - da hilft kein Herrgott mehr.
Der Wohnblock, auf dem dieses Bäumchen steht, gehört 12 Besitzern der dortigen Eigentumswohnungen, die natürlich anteilsmäßig auch ihren Grundstücksanteil haben. Stellt sich die Frage, was passiert, wenn dieses Bäumchen beim Umfallen nun Schaden anrichtet. Klar, die Entfernung sowie die Aufräumungsarbeiten muss die Eigentümergemeinschaft bezahlen.
Was passiert bei Personenschäden? Einfache Antwort, - das Übliche. Da befasst sich der Staatsanwalt damit und dann geht das jahrelang über Prozesse, bis das alles im Sand verläuft. Dann kommen Expertisen auf den Tisch, dass die Eigentümergemeinschaft diesen bevorstehenden Schaden nicht vorhersehen konnte, - und am Schluss bleibt derjenige mit Personenschaden (hoffentlich kein Toter) auf seinen Ansprüchen sitzen.
Soll mir keiner sagen, dass das eine rumänische Eigenart ist, ich selbst habe oftmals in meiner Zeit in Deutschland ähnliche Fälle beobachtet.
Wenn man also noch einen Funken Verantwortung in sich verspürt, dann wird man (und genau das werde ich tun) eine Meldung an die Stadtverwaltung machen, gleichzeitig der Abteilung Recht und auch Grünflächen, und darüber informieren, dass hier bei Sturm eine Lebensgefahr besteht. Fällt dann das Bäumchen um und es gibt Schäden, die der Staatsanwalt bearbeiten muss, dann bekommt er von mir die Unterlagen, die ich - natürlich per Nachweis - an die Stadtverwaltung geschickt habe. Dann existiert eine relle Chance, dass die Geschädten entschädigt werden, denn die öffentliche Hand hat immer Geld.
Wenn der städtische Jurist über seinen Tellerrand drübersehen kann, dann wird er versuchen, irgendwas zu unternehmen, um diesen stinkenden Apfel jemand anderem zuzuschieben.
Schaun ma mal.....