Genau so - wer war eigentlich schon mal beim Bäcker?

Brutus ⌂, Sonntag, 12.05.2024, 21:23 (vor 215 Tagen) @ SevenSamurai2797 Views
bearbeitet von Brutus, Sonntag, 12.05.2024, 21:43

Ich schon, heute früh!

"Ich hätte gerne drei Brötchen ein Stück Kuchen und ein halbes Brot geschnitten..." Wahlweise auch 30 10 und 7.

Leute geht hin, lasst die maloochen!

DANACH wird man aufgefordert zu bezahlen.

Rechtlich legt man das Geld, ggf. passend auf den Tresen und geht -
DIE SCHULD IST DAMIT BEGLICHEN!


Wahlweise lässt man die Tusse mit ihren Broten und Brötchen und eingepackten Kuchen einfach stehen - und geht!


Gab ja mal eine Aktion bei Simmel Supermarkt (Erzgebirge) der auch sich unbedingt politisch beim "Kampf gegen Rechts" hervortun wollte.

Fortan hatte er etliche unbezahlte Einkaufswagen in seinen Räumlichkeiten zu stehen, von Leuten, die ihm "Bescheid" gesagt haben.

Das waren (oder sind aktuell immernoch?) etliche Wagen, die das Personal schön wieder ausladen kann oder wahlweise nicht mehr ausladen kann, weil für kühlpflichtige Artikel die Kühlkette unterbrochen war und es zu lange im ungekühlten Zustand herumstand oder auftaute.

So blöd kann man nicht sein, als Gewerbetreibender sich politisch (gegen die Mehrheit) hervorzutun - denkt man, aber dann war doch einer so blöd.

Kopiere was vom Jura Forum herein:

Was ist ein gesetzliches Zahlungsmittel?
Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist eine offizielle Währung, die in einem bestimmten Währungsgebiet als gültiges Zahlungsmittel für die Begleichung von Geldschulden anerkannt ist.


Was mir neu wäre, dass jemand ein gesetzliches Zahlungsmittel aberkennen kann.

Bricht Hausrecht etwa Bundesrecht?
Kaum, eher umgekehrt!

Wir waren nicht nur beim Bäcker, auch mal bei einem amerikanischen Fastfood.

Dies wegen der räumlichen Nähe derart regelmäßig, dass pro Woche dort locker 20,00 Euro landeten.

Wegen Corona also Mitte 2020 kam der ums Eck und sagte nur noch Kartenzahlung.

also halb 2020 Umsatz Null
2021 Umsatz Null
2023 Umsatz Null
2024 ff. Umsatz Null
-----------------------
ergibt 3.000 Euro

die wir seither woanders hingetragen haben - nur wir und wir sind nicht die Einzigen!

Weil essen wollten wir ja weiterhin und tun es immer noch - aber bei Jemand Anderem!

Muss man sich mal überlegen, geben Geld für Werbung aus, dass man dort hingeht, dann ist man dort und die wollen Dein Geld nicht?

Wir waren nie wieder dort.

So vergrault man sich die Kunden.

Und bei Simmel lief (läufts) ganz genauso.
Gab Berechnungen, dass ihn diese Aktion respektive die REAKTION seiner konsequenten Kunden 25% seines Umsatz/Gewinn gekostet hat sehr sehr lange oder gar auf Dauer!

Vor zwei Jahren dann noch, passend dazu, die Bilder eines Gewerbetreibenden der lt. Schaufenster nur "Nichtrechte" in seinem Laden bedienen wollte und ein Jahr soäter derselbe Laden insolvent war


Führt zu einer anderen Vermutung:

Vielleicht macht der Bäcker aber was ganz Anderes:

Diverse Bäcker mussten wegen dieser, der Ampelpolitik geschuldeten, horrenden Energiekosten schließen.
Vielleicht weiß er das auch schon, dass das in Kürze bei ihm auch der Fall sein wird.

Diesem Unvermeidlichen, setzt er theatralisch noch eins drauf - und geht statistisch als wegen Bargeldabschaffungsansinnen insolvent gewordener Gewerbetreibender in die Geschichte ein.

copy/paste
Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel: Sie können für Zahlungen in unbegrenzter Höhe verwendet werden. In Deutschland sind Euro-Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel: Sie gelten nur für Zahlungen bis zu einem bestimmten Betrag oder einer bestimmten Anzahl von Münzen. In Deutschland müssen Euro-Münzen nur für Zahlungen bis zu einem Wert von 200 Euro oder insgesamt 50 Münzen

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https://brutus1111.diary.ru/?headline
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