Die (Ein)Fünftel-Regelung nach EStG § 34 bei Abfindung von Pensionsrückstellungen.
https://gesetze-ganz-einfach.de/ein-fuenftelregelung-einkommensteuergesetz-%C2%A7-34/
Im folgenden Link werden noch einige andere Möglichkeiten besprochen, Pensionsrückstellungen aufzulösen oder zu mindern.
https://www.steuerberatung-breit.de/pensionszusage-aufloesen-9-wege-fuer-unternehmer/
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