Die EGMR-Beschwerden der vier individuellen Antragsteller wurden für unzulässig erklärt!

Konstantin ⌂, Waldhessen, Mittwoch, 10.04.2024, 13:00 (vor 180 Tagen) @ Otto Lidenbrock1480 Views

Die Medien verzerren mal wieder die Tatsachen...

Zitat von der EGMR Webseite:

The Court found that the Convention encompasses a right to effective protection by the State authorities from the serious adverse effects of climate change on lives, health, well-being and quality of life. However, it held that the four individual applicants did not fulfil the victim-status criteria under Article 34 of the Convention and declared their complaints inadmissible.

Übersetzt mit deepl:
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Konvention ein Recht auf wirksamen Schutz vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität durch die staatlichen Behörden umfasst. Er stellte jedoch fest, dass die vier individuellen Antragsteller nicht die Kriterien für den Opferstatus gemäß Artikel 34 der Konvention erfüllten und erklärte ihre Beschwerden für unzulässig.

Quelle:
https://www.echr.coe.int/w/grand-chamber-rulings-in-the-climate-change-cases

Wer noch tiefer einsteigen will findet hier das ganze Urteil:
https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-233206%22]}

Und: Ja, der Film, 'Climate, the Movie' ist sehenswert, jedoch sah ich es als passend an einen Kommentar dazu zu schreiben:
www.konstantin-kirsch.de/2024/04/ist-klimapanik-eine-anhaltende-wahnhafte-stoerung...


Viele Grüße
Konstantin

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