Meine Freundin hat keine deutsche Anwaltszulassung ...
Sie meinte, dass es nach ihrer Rechtsauffassung möglich wäre, gegen die Sperre zu klagen. Kostet aber Geld und von d.h. macht es keiner! Verstoß gegen Informationsrecht und der daraus entstandene Schaden muss in DE nachgewiesen werden. Das können nur die Webseitenbetreiber selber, dass ihnen dadurch Werbeeinnahmen weggefallen sind.
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