ad "Stilfrage"
Sehr geehrter Herr Kollege Schlegel,
sollte ich Ihr Feingefühl verletzt haben, daß ich Herrn W. attestiert habe, mit seiner Argumentation "völlig daneben" zu liegen und die Vermutung äußerte, daß er "ohne hinreichendes Hintergrundwissen über Dinge dahinschwadroniert", weil er "mit seinen kanonistischen Kenntnissen einfach ziemlich unbeleckt unterwegs" ist, ersuche ich Sie um Entschuldigung.
Herrn W. wird dieser Thread ja kaum tangiert haben. Und, wiewohl ich in andere Fällen durchaus seine Arbeit zu schätzen weiß (auch im vorliegenden Rücktrittsfall Benedikts seine präzise Zusammenfassung vieler Ungereimtheiten positiv finde), so weiß ich umgekehrt auch von einer Reihe von Fällen, wo Herr W. mit seiner, wenn ich so sagen darf "prinzipiellen Verdachtshaltung" weit übers Ziel geschossen hat.
Es gibt nun einmal bei jedem (ich selber exkludier mich nicht!) Themen, bei denen man sich auskennt und andere bei denen das nur teilweise oder sogar überhaupt nicht der Fall ist. Und bei der Juristerei kenne ich mich vergleichsweise gut aus (nicht der deutschen, da nur mäßig - ich bin Österreicher) und u.a. auch beim Kirchenrecht, da mich das im Studium interessiert hat und unser Kanonist auf der Fakultät zu meinen Lieblingsprofessoren zählte, weil er hervorragend präzise, plastisch und mit Humor (!) Vorlesungen hielt.
Wenn dann aufgrund einer Fehlinterpretation ein Thread entsteht, bei dem es mir als Juristen etwas die Haare aufstellt, reagiere ich halt (sonst bin ich ja eher dankbarer Leser dieses verdienstvollen Forums) - was vielleicht bei einigen als zu scharfzüngig rüberkommt. Wobei ... also was ich hier schon alles gelesen habe, dagegen sind meine Bemerkungen noch mädchenpensionatsreif ...
Cordialement
LePenseur
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LePenseur