Mit Verlaub, dieser Papst hatte sein Amt angenommen, ein Verzicht

MausS, Montag, 12.02.2024, 10:46 (vor 468 Tagen) @ LePenseur2883 Views

könnte sich damit nur auf die weitere Amtsausführung beziehen.

Der Verzicht auf die weitere Amtsausführung wird jedoch vom angeführten Canon mitnichten geregelt.

Daher halte ich, obwohl ich Sie außerordentlich schätze, in diesem Falle sehrwohl Wisnewskis Auffassung für zutreffend.

Muss ja auch nicht richtig sein, erscheint mir nach meiner Einschätzung des Inhalts von Kapitel I des Codex des Kanonischen Rechtes jedoch zwingend.

Freundlich grüßend

MausS

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„Wir Feinde des allgemeinen Wahlrechts hören nicht auf, uns über den Enthusiasmus zu wundern, den die Wahl einer Handvoll Unfähiger durch einen Haufen Inkompetenter weckt.“ Nicolas Gomez Davila


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