Beamtengesetze lassen sich nicht so einfach aufheben,
auch durch eine Kanzlerin nicht. Mit Sicherheit gibt es Beamtengesetze über die korrekte Dienstausübung, Dokumentation, Nachvollziebarkeit, Aktenvernichtung etc. zumindestens in den zugehörigen Ausführungsbestimmungen. Ich erinnere mich an den Eiertanz, als die Regierung die Anweisung gab, ohne Personenbestimmung die Massen einzulassen. Schon da gab es einen Rechtsbruch m.E. bis heute ungestraft.