BTW...Lage in Frankreich: Art. 49.3 der französischen Konstitution = Ermächtigungsgesetz!

Reffke, Mittwoch, 10.01.2024, 15:24 (vor 468 Tagen) @ Reffke2736 Views

Hallo allerseits,

Chaos wohin man blickt... [[hae]]
Für den Fall eines Patts im Parlament gibt es in Frankreich allerdings ein Instrument, von dem unsere „Ampel“-Politiker offenbar noch träumen: den Art. 49.3 der Konstitution. Dieser erlaubt es der Regierung, im Falle eines parlamentarischen Patts Reformvorhaben per Notverordnung zu beschließen, ohne das Parlament zu fragen. In Deutschland gab es das Instrument der Notverordnungen in der Endphase der Weimarer Republik. Hitler wurde dadurch der Weg an die Macht geebnet. Deshalb ist dieses Instrument im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. In Frankreich wurde es zum wichtigen Bestandteil der von General Charles de Gaulle konzipierten Fünften Republik. Elisabeth Borne benutzte den Art. 49.3 der französischen Konstitution in ihrer kurzen Amtszeit von einem Jahr, sieben Monaten und 23 Tagen ganze 23-mal!
Siehe weiter Quelle:
https://www.achgut.com/artikel/frankreichs_krise_und_der_junge_mann

LG Reffke

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Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"


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