Was sagt das Grundgesetz über die Machtbefugnisse politischer Parteien (Artikel 21 GG) ...

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 28.11.2023, 17:44 (vor 372 Tagen) @ Reffke1014 Views
bearbeitet von Beo2, Dienstag, 28.11.2023, 18:04

+ https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_21_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_...

ZITAT: "Art. 21 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 20. Juni 2017[1] wie folgt:

_ (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
_ (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
_ (3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
_ (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
_ (5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
________________________

Erstmals geändert wurde Art. 21 GG mit Wirkung zum 1. Januar 1984. Im Zuge dessen ergänzte der Gesetzgeber Art. 21 Absatz 1 GG um die Pflicht, Rechenschaft nicht nur über die Herkunft ihrer finanziellen Mittel zu geben, sondern auch über deren Verwendung. Hierdurch sollte die Transparenz der Parteien im Umgang mit Geldmitteln erhöht werden.
Eine weitere Änderung des Art. 21 GG erfolgte mit Wirkung zum 20. Juli 2017. Hierbei schuf der Gesetzgeber in Art. 21 Absatz 3 GG die Möglichkeit, solchen Parteien die staatliche Finanzierung zu verwehren, die gegenüber der demokratischen Grundordnung feindlich eingestellt sind." ZITATENDE
_____________________

Ich kann hier NICHT erkennen, dass irgendwelche polit. Parteien das Verfassungsrecht haben, alles, aber auch wirklich Alles in der Gesellschaft - inkl. dem gesamten öffentl. Dienst und der höchsten Gerichte! - zu bestimmen und zu beherrschen .. und das auch noch per angeblicher Blanko'vollmacht! der Bürger. Sie dürfen laut GG lediglich Öffentlichkeitsarbeit betreiben = öffentliche Willensbildung.
Parlamentarische Demokratie ist auch mit persönlichen Direktmandaten möglich, ohne jegliche Beteiligung von polit. Parteien!

ACHTUNG: Wir haben keine Demokratie (Volksherrschaft), sondern eine Parteienkratie!
Mit Gruß, Beo2


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung