Einziehung nach §§ 74 ff. StGB

Mirko2, Varnsdorf (CR), Sonntag, 01.10.2023, 02:00 (vor 500 Tagen)5069 Views
bearbeitet von Mirko2, Sonntag, 01.10.2023, 02:15

Wenn, ein Fahrzeug Gegenstand einer Straftat ist oder zur Begehung einer solchen verwendet wurde, wird es eingezogen. Dabei kann die Einziehung von Kfz sowohl auf Anordnung der Staatsanwaltschaft als auch auf Grundlage eines Urteils erfolgen. Zudem können gemäß § 74c StGB im Rahmen der Vermögensabschöpfung Fahrzeuge eingezogen werden, die aus einer rechtswidrigen Tat hervorgegangen sind.

So steht es im Gesetz. Aber nicht, wenn die Geschichte stinkt!


Die Andromeda-Yacht, die angeblich zur Sprengung der Nord Streams eingesetzt wurde, wurde in einem Resort in Norddeutschland gefunden. Darüber berichtete der Iswestija-Korrespondent Witali Tschaschtschukhin am 30. September. Er hat darauf hingewiesen, dass die Yacht derzeit nicht geschützt ist. Journalisten befanden sich auf Distanz zu Andromeda. Außerdem fuhren ständig Schiffe mit Touristen in der Nähe.

Die Yacht wird nicht auf einem bewachten Sonderparkplatz abgestellt, sondern in einem öffentlichen Hafen. Die Anwesenheit von Andromeda an einem solchen Ort wirft die Frage auf, ob die deutschen Behörden selbst an die von ihnen durchgeführten „Ermittlungen“ glauben.

Quelle: https://iz.ru/1582270/2023-09-30/iakhtu-andromeda-obnaruzhili-bez-vsiakoi-okhrany-na-ku...

Da aber noch die "Ermittlungen" laufen, kann ich mir eine Freigabe durch die Staatsanwaltschaft nicht so recht vorstellen.
Noch zwei Anmerkungen von mir:

1. Ich bin mir nicht sicher, ob tatsächlich diese Nussschale (im Video) verwendet wurde?

2. Jemand, der schon einmal versucht hat, ein Kasten Bier auf einer Nussschale zu balancieren, weiß, wie umständlich das ist. Deshalb bezweifle ich, dass es möglich ist, mit Hunderten von Kilo Sprengstoff so frei umzugehen, wie behauptet wird.

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