Viel schlimmer!
Wenn die Bundeswehr also aktiv in einen bewaffneten Konflikt, sei es gegen Russland oder jede andere Nation, verwickelt werden soll, muss der Bundestag ein Mandat verabschieden, das die Bedingungen und den Umfang des Einsatzes festlegt.
- Bruch des Waffenstillstandes von '45
- damit Kriegshandlung wider eine der Siegermächte, woraufhin die Feindstaatenklausel der UN greift.
Dann geht der Spaß erst richtig los und fast jeder darf dann mal ...
Grüße