Ich warte noch darauf ... (edit)
Was RT-Deutsch schreibt. In den Zeiten von heute muss man aufpassen, dass man nicht auf bestimmte Propaganda hereinfällt. Wenn sich das bewahrheitet, dann sollte die Bundesregierung sich gut überlegen, was sie dazu schreiben/sagen. Denn dann haben wir ein echtes Problem (aktive Kampfhandlungen der Bundeswehr ohne Mandat)!
Was sagt das Gesetz dazu:
In Deutschland ist ein Mandat des Bundestags erforderlich, bevor die Bundeswehr in bewaffnete Konflikte verwickelt wird. Dies ist in Artikel 87a des Grundgesetzes (GG) festgelegt. Gemäß Artikel 87a Absatz 1 GG hat der Bundestag das Recht, die Bundeswehr zur Verteidigung einzusetzen. Artikel 87a Absatz 2 GG legt fest, dass der Bundestag über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Verteidigungsfalls entscheidet.
Wenn die Bundeswehr also aktiv in einen bewaffneten Konflikt, sei es gegen Russland oder jede andere Nation, verwickelt werden soll, muss der Bundestag ein Mandat verabschieden, das die Bedingungen und den Umfang des Einsatzes festlegt.
Frau Annalena Baerbock, bitte übernehmen Sie!
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