Vorbehaltsrechte der Alliierten gegenüber Deutschland ...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Donnerstag, 21.09.2023, 16:05 (vor 439 Tagen)3026 Views
bearbeitet von Mirko2, Donnerstag, 21.09.2023, 16:18

Da es wichtig erscheint, eröffne ich damit ein neues Thema. Kanzlerakte war das Stichwort, was mich dazu bewegte. Und warum auch die AFD nicht über ihren Schatten springen kann!

Ja, es gibt immer noch!
Diese Vorbehaltsrechte gehen auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurück und sind in verschiedenen Abkommen und Verträgen festgelegt.

Zu den wichtigsten gehören:

Besatzungsstatus: Deutschland befand sich nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahr 1990 in einem besonderen Besatzungsstatus. Die Alliierten (insbesondere die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion) übten während dieser Zeit erheblichen Einfluss auf Deutschland aus.

Zwei-plus-Vier-Vertrag: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 in Kraft trat, legte die Rahmenbedingungen für die deutsche Einheit fest und beendete offiziell den Besatzungsstatus. Dennoch enthielt der Vertrag einige Vorbehaltsrechte, wie z.B. die Regelung zur Stationierung ausländischer Truppen auf deutschem Boden.

NATO-Mitgliedschaft: Deutschland ist Mitglied der NATO (North Atlantic Treaty Organization), und die NATO-Strukturen ermöglichen es den USA und anderen Mitgliedern, Einfluss auf die Verteidigungs- und Sicherheits"politik" Deutschlands auszuüben.

Stationierung ausländischer Truppen: Die USA haben weiterhin Truppen in Deutschland stationiert, und dies erfolgt auf Grundlage bilateraler Abkommen zwischen den beiden Ländern. Dies ermöglicht den USA einen gewissen Einfluss auf militärische Angelegenheiten in Deutschland.

@Hausmeister, wenn nicht erwünscht, löschen oder verschieben. Danke M2

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