Bestand vs. Neubau!
Meine Ausführungen bezogen sich auf den Bestand!
Falsch - sofern das Gesetz durch den Bundesrat angesegnet wird, gilt es im gesamten Umfang und nicht nur in Teilen.
Falsch - für was haben die Zeit?
Man muss nicht beim Bauamt anrufen, um zu erfahren, dass das alte GEG in der Fassung von 2020 noch Gültigkeit hat.
Unsinn! Hier erklärt Dir das mal jemand, der Ahnung hat.
https://www.derbausv.de/aktuelles/Expertenmeinung-Wie-laufen-die-GEG-Novelle-und-die-Wa...
problemlos ist maßlos übertrieben, ohne Energieausweis geht ab dem 1. Januar 2024 gar nichts mehr. Und wie man zu dem Energieauswei kommt, sagt dir dann der Energieberater, dessen Konsultation verpflichtend ist.
Unsinn! Dein "Energieberater" kann Dir Vorschläge machen aber so lange die Wärmeplanung nicht vorliegt, kannn er Dich zu überhaupt NICHTS verpflichten, denn das wäre dann ja nichts weiter als: "Schauen wir mal in die Glaskugel". Denn er kann noch gar nicht wissen, was die beste Heizungsvariante (für die Zukunft) für Dich ist, da er dafür die kommunale Wärmeplanung braucht.
Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.
Ja, aber erst ab DANN! Somit kann bis dahin eine neue Gasheizung eingebaut werden. Rückwirkend gilt das nämlich nicht! Und dann gilt Deine neue Heizung als Bestandsheizung!
Über "Brennwert" steht im gesamten Text des Anderungsgesetzes nichts, aber auch wirklich nichts! Warum veröffentlichst du irgendwelchen Schwachsinn, den du dir aus den Fingern gesogen hast?
H2-Ready gibt es nur als Brennwert. Und neue Gaskessel/thermen sind sowieso nur noch "Brennwerttechnik". Somit hast Du Recht aber auch Unrecht. Im Gesetz steht es tatsächlich nicht so, die erforderliche Brennwerttechnik resultiert aber aus den Vorgaben.
Und H2-Ready bedeutet, dass man den Gaskessel auf Wasserstoffverbrennung umstellen kann, was bei jeder modernen Gasheizung der Fall ist. Ob es jemals dazu kommt, dass man H2 verfeuern muss, ist hierbei belanglos.
In beiden Fällen habt ihr dann aber Ruhe vor "erneuerbaren Energien", ruinösem Dämmwahn, Fenstertausch, Einbau von Fußbodenheizung, Flächenheizkörper etc.!
Falsch - die obige Aussage hat den Wert einer Latrinenparole.
Unsinn! Bestandheizungen (die es dann sind) müssen nicht auf 65% umgestellt werden, sie können sogar endlos repariert werden, so lange Ersatzteile verfügbar sind. Eine Austauschpflicht gibt es dann nicht.
Weiterhin kann man die 65% "erneuerbare Energien" auch rechnerisch erreichen (was in der alten Fassung des GEG nicht möglich war). Dazu gibt es viele "Modelle" wie man das schaffen kann, ohne teure Investition.
Ach - hast du dafür einen Beleg. Bitte um Nennung der entsprechenden Passagen im neuen GEG.
Meine Volltextsuche im neuen GEG hat dazu keine Hinweise gefunden - also auch wieder Latrinenparole?
Du hast überhaupt keine Ahnung von diesem Thema. Weißt Du auch warum? Weil die Wärmeerzeugung (rechnerisch) die gesamten 365 Tage des Jahres betrifft, obwohl im Frühling und Sommer überhaupt nicht geheizt wird (Heizperiode). Somit kann man mit einem Gasvertrag, der 10 - 20% Biogas enthält, ziemlich einfach die erforderlichen 65%, die auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, erreichen.
Zusätzlich kann man sich ein oder zwei kleine Klima-Splitgeräte, die die günstigste Variante darstellen, dazukaufen, und schon ist man bei 65% "erneuerbarer Energie" (Jahreswert hochgerechnet).
Das funktioniert sogar in den Alpen, dort wo die Wärmeerzeugung/Heizperiode viel höher/länger ist.
Hier erklärt Dir mal ein Experte alles, was Du dazu wissen musst.
https://www.youtube.com/watch?v=LZmNvYpVv3c
Und jetzt geh mal an die frische Luft, denn Deine aggressive Art zeigt auf, dass Du möglicherweise dort schon lange nicht mehr warst.
Und auf die Latrine kannst Du Dich dann dort auch gerne setzen!
Schöne Grüße