Das sind genau, die Informationen, die ich so liebe.

FredMeyer, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 11:43 (vor 356 Tagen) @ Steppke3400 Views
bearbeitet von FredMeyer, Donnerstag, 21.09.2023, 12:14

Daher gelten die meisten Vorschriften des GEG erst wenn eure Stadt/Gemeinde die kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet hat.

Falsch - sofern das Gesetz durch den Bundesrat abgesegnet wird, gilt es im gesamten Umfang und nicht nur in Teilen.


Städte unter 100k Einwohner haben dazu bis 2028 Zeit. Ruft beim Bauamt an und fragt nach.

Falsch - für was haben die Zeit?
Man muss nicht beim Bauamt anrufen, um zu erfahren, dass das alte GEG in der Fassung von 2020 noch Gültigkeit hat.

Ich lebe in einer kleinen Gemeinde und habe das schon getan. Die haben damit noch nicht einmal ansatzweise angefangen.

Richtig, noch gilt das alte GEG, die Gemeinden werden den Teufel tun, eine Planung zu starten, von der sie nicht wissen, ob sie in naher Zukunft überhaupt gefordert sein wird. Denn es gibt einen schönen Satz im neuen GEG, der da lautet:

Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.

Was das bedeutet, kann man nur ermessen, wenn man sich mit dem gesamten neuen GEG befasst. Denn das neue GEG hält noch ein paar gemeine Fallen vor.


Somit ist der Austausch von Gaskesseln auch im/nach dem Jahr 2024 noch problemlos möglich (muss aber Brennwert und "H2-Ready" sein).

problemlos ist maßlos übertrieben, ohne Energieausweis geht ab dem 1. Januar 2024 gar nichts mehr. Und wie man zu dem Energieauswei kommt, sagt dir dann der Energieberater, dessen Konsultation verpflichtend ist.

Über "Brennwert" steht im gesamten Text des Anderungsgesetzes nichts, aber auch wirklich nichts! Warum veröffentlichst du irgendwelchen Schwachsinn, den du dir aus den Fingern gesogen hast?

In beiden Fällen habt ihr dann aber Ruhe vor "erneuerbaren Energien", ruinösem Dämmwahn, Fenstertausch, Einbau von Fußbodenheizung, Flächenheizkörper etc.!

Falsch - die obige Aussage hat den Wert einer Latrinenparole.

Weiterhin kann man die 65% "erneuerbare Energien" auch rechnerisch erreichen (was in der alten Fassung des GEG nicht möglich war). Dazu gibt es viele "Modelle" wie man das schaffen kann, ohne teure Investition.

Ach - hast du dafür einen Beleg. Bitte um Nennung der entsprechenden Passagen im neuen GEG.
Meine Volltextsuche im neuen GEG hat dazu keine Hinweise gefunden - also auch wieder Latrinenparole?

Und bis 2045 gibt es noch einige Regierungswechsel...

Ach sieh an, jetzt kommen die Binsenweisheiten.

--
Fred


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