§105

Dieter, Mittwoch, 20.09.2023, 19:46 (vor 357 Tagen) @ FredMeyer3736 Views
bearbeitet von Dieter, Mittwoch, 20.09.2023, 19:53

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html

In NRW ist es so, daß inzwischen die Gemeinden als unterste Denkmalbehörde westentlich mehr Spielraum bekommen haben in der Entscheidungsfindung was sie erlauben, ansonsten die oberen recht strengen Denkmalbehörden.

Habe eine alte vermietete Stadtvilla. Bei der habe ich keinerlei Bedenken, daß ich eines Tages zu irgend etwas gezwungen werde. Man muß nur eine stimmige Argumentationslinie aufbauen. Vor allem wenn nicht nur die Fassaden sondern auch die Räume unter Schutz stehen, dann ist es quasi unmöglich, daß das Energiegesetz in irgend einer Form greift, wenn man das nicht möchte.

Wenn in den Denkmal-Unterlagen/Bescheid nichts ausgeschlossen ist, dann gilt der Schutz immer für innen und außen.
Dann ist es eher schwierig, energetische Maßnahmen durchzuführen, es sei denn man verschweigt es gegenüber der Denkmalbehörde.

Gruß Dieter

PS: Energieausweis ist auch nicht erforderlich.

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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