Wohnung, die zur Vefügung steht = unbeschr. Steuerpflicht in D
Nur zur allgem. Kenntnis:
Wenn man den Wohnsitz in D. aufgegeben hat, ganzjährig im Ausland lebt und die Möglichkeit hat, eine Wohnung in D. jederzeit nutzen zu können, egal wie lange, (z.B. Wohnung eines Verwandten, für die man einen Schlüssel hat), dann ist man in D. unbeschränkt steuerpflichtig.
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.