Wohnung, die zur Vefügung steht = unbeschr. Steuerpflicht in D

Dieter, Dienstag, 19.09.2023, 15:14 (vor 582 Tagen) @ Lenz-Hannover4239 Views

Nur zur allgem. Kenntnis:
Wenn man den Wohnsitz in D. aufgegeben hat, ganzjährig im Ausland lebt und die Möglichkeit hat, eine Wohnung in D. jederzeit nutzen zu können, egal wie lange, (z.B. Wohnung eines Verwandten, für die man einen Schlüssel hat), dann ist man in D. unbeschränkt steuerpflichtig.

Gruß Dieter

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Der "menschengemachte Klimawandel" funktioniert wie die katholische Kirche im Mittelalter.


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