Irre, absolut irre. Gehört zwar nicht in diesen Faden, aber dennoch.
Jetzt hat man uns die Änderungen des GEGs auf die Nase gedrückt. Die Webseite der Bundesregierung gibt zu diesem Thema nur Blabla her, nicht was wirklich hilfreich ist, um sich einen Überblick über die tatsächliche Willkür diese Gesetzes zu verschaffen.
Also mache ich mich ans Werk und versuche bezogen auf das eigene Umfeld eine Klärung herbeizuführen. Dabei fällt dann auf, dass mit der Änderung des derzeit noch gültigen GEGs in der Fassung von 2020 besondere Ansprüche an die Qualifikationspersonal gestellt werden. So heißt es:
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
(1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
(2) Fachkundig ist insbesondere
1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen....
da frage ich mich, wie kann so ein gelumpertes Personal, wie es derzeit in der Bundesregierung anzutreffen ist, einen Hochschulabschluss verlangen, wenn das an wichtigen Stellen agierende Parteipersonal schlicht selbst nicht über eine solche Qualifikation verfügt oder bei der Darstellung der eigenen Vita den Souverän hinter die Fichte führt.
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Fred