ja, allen Nicht-EU-Bürgern

Manuel H., Dienstag, 12.09.2023, 07:58 (vor 449 Tagen) @ Joe683646 Views

Private EU-Bürger zahlen die MwSt, die in dem jeweiligen Land gilt, in dem gekauft wurde, gewerbliche EU-Bürger können sich eine USt-Ident-Nummer holen, dann erhalten sie die Ware mehrwertsteuerfrei, da sie die MwSt eh als Vorsteuer rückfordern könnten. Entnehmen sie das gewerbliche Gut in ihren Privatbereich, zahlen sie die lokale MwSt ihres Heimatlandes nach.

Die Nicht-EU-Bürger zahlen dann Zoll und Steuern in ihren Heimatländern, sobald sie mit der im Ausland erworbenen Ware ihr Heimatland betreten. Das kann geringer, höher oder Null sein, oft werden solche Gegenstände bei der Einfuhr erst gar nicht offiziell erklärt (Uhr am Handgelenk getragen und als gebraucht deklariert)

Hat das Nicht-EU-Land hohe Einfuhrzölle oder hohe Verkaufssteuern auf Luxusgegenstände oder einen monopolisierten Markt für bestimmte Markenprodukte, kann die Ersparnis sehr hoch sein.


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