Die Promotionszulassung hat Danisch auch beleuchtet...
Die ernsthafte Frage, ob eine Dissertation ohne Hochschulabschluss möglich ist, wurde offensichtlich nie gestellt. Greift man zu Google, kann es eigentlich keinen Zweifel geben, das nach etwa 2010 es nicht mehr möglich war, eine Promotion anzustreben, wenn kein Hochschulabschluss vorlag.
...der hat eine Menge Artikel dazu geschrieben, das war eine sukzessive Entdeckungsreise.
Hier gehts um die Zulassung und das Studium:
https://www.danisch.de/blog/2021/05/14/seltsamkeiten-zur-angeblichen-doktorandin-annale...
Er hatte sogar bei der FU nachgefragt, die hatten geantwortet:
"Die allgemeinen Anforderungen an die Zulassung zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft sind aktuell in § 4 der allgemein zugänglichen Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Freien Universität vom 18. Januar 2017 geregelt. Sie finden sie hier: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2017/ab132017.pdf Dieser können Sie entnehmen, dass im Grundsatz auch eine Promotion mit einem einschlägigen im Ausland abgeschlossenen Studium möglich ist oder mit einem nicht rechtswissenschaftlichen Hochschulgrad, wenn ein Nachweis zusätzlicher rechtswissenschaftlicher Befähigung erbracht wird."
Der hatte da noch weiter gebohrt, wenn ich mich richtig erinnere. Hier ist auch noch was, diesmal zur Uni Hamburg, zu der sie auch Falschangaben gemacht hat:
https://www.danisch.de/blog/2021/08/12/naechster-baerbock-schwindel/
Und hier nochmal zur Promotionszulassung:
https://www.danisch.de/blog/2021/07/02/war-das-promotionsstudium-der-annalena-baerbock-...
Das streut sich bestimmt über 20 Artikel, Nachfragen, Nachbohren, neue Entdeckungen und Erkenntnisse usw.
Ihr ganzer erweiterter Bildungsweg war jedenfalls ein ziemlicher Sumpf, wie in Politik (und leider auch an den Unis) mittlerweile üblich, wenn das Geld und die Ideologie stimmt. Sie muss tatsächlich gedacht haben, mit einer Promotion durchzukommen, wer weiß, wer genau und weshalb dafür ein Auge zugedrückt hat.