Ob Danish das richtig ausgeleuchtet hat?
Die ernsthafte Frage, ob eine Dissertation ohne Hochschulabschluss möglich ist, wurde offensichtlich nie gestellt. Greift man zu Google, kann es eigentlich keinen Zweifel geben, das nach etwa 2010 es nicht mehr möglich war, eine Promotion anzustreben, wenn kein Hochschulabschluss vorlag.
Und da Baerbock bislang den Hochschulabschluss schuldig geblieben ist, stellt sich die Frage, was will sie mit einer "fast fertigen" Dissertation bezwecken?
Stellt sich gleich die nächste Frage, was Baerbock mit ihrem englischen Studiengang bezwecken will? In Juristenkreisen ist der Ausdruck "Heckspoiler" für das Anhängsel LL.M. sehr beliebt, für dessen Berechtigung, es anzuhängen, ebenfalls ein Hochschulabschluss erforderlich ist.
Die Dame hat nichts, gar nichts. Jeder Handwerksmeister lann sich auf eine höhere Graduierung stützen als dieses dämliche Stück.
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Fred