Du erweckst mit Deiner Frage den Eindruck, dass Du ein unterwürfiger deutscher Steuerzahler bist, der seine legalen Interessen unter denen des Staates einordnet.
Guten Morgen aliter,
Aktien mit aufgelaufenen Verlusten mit zuvor realisierten Gewinnen bis spätestens vor Jahresende durch Verkäufe zu verrechnen, ist ein ganz normaler und legaler Vorgang, auch wenn die gleiche Aktie wieder gekauft würde.
Der umgekehrte Vorgang, realisierte Gewinne mit dem Verkauf von Aktien im Verlust zu verrechnen ist ebenfalls legal. Die zuvor abgeführten Steuern werden Dir entsprechend den realisierten Verlusten dann von der Bank wieder Deinem Konto gutgeschrieben.
Kein Finanzamt kontrolliert in einer normalen Steuererklärung die einzelnen Transaktionen.
Selbst wenn, wäre Dein angefragtes Vorgehen legal.
Das ist zumindest mein Verständnis. Bin kein Steuerberater.
Es mag sein, dass ROT/GRÜN mittlerweile auch vom Steuerzahler eine devotere GESINNUNGSHALTUNG im Sinne von kurzfristiger SteuerMAXIMIERUNG erwartet.
Siehe die neuen Anforderungen für Botschafter und andere Diplomaten: Baerbock zu Ausschreibungen für Botschafter
Gruß
Albrecht
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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)