Habe ich das richtig verstanden?
Ich sehe beispielsweise bereits einen Konflikt, was die Anhebung von GWG auf 1.000 € betrifft, zu der die steuerberatende Zunft gegenüber dem Klienten beraten können / sollten / müssten – denn dies wird zukünftig strafbewehrt sein, da es zur Senkung der Steuerlast beitragen kann.
Ein Steuerberater, der mich dahingehend berät, daß meine Steuerlast sinkt, macht sich strafbar?
Gewusst wie!
Grüße