In einem Rechtsstaat kann er ja dagegen klagen
Krall kann froh sein für diese Klagemöglichkeit, wenn ihn, aus seiner subjektiven Sicht, die Behörden pisacken.
Ob es für Krall einen großen Unterschied geben würde, wäre er in einer autoritären Staat? Wohl kaum, solange unsere Demokratie viele subtile Möglichkeiten hat jemanden aus dem Weg zu räumen, siehe die Hessen CDU, die vor Jahren zu erfolgreiche Steuerfahnder, aus angeblich psychologischen Gründen, aus dem Weg/Dienst räumen ließen.
In Bayern war es der Mollath, ein williger Gutachter, ein williger Staatsanwalt, ein williger Richter und du bist , für Jahre, in der Psychiatrie weggesperrt, fast so wie in der UdSSR, wo die politische Führung der Meinung war, das Widerspruch zum Herrschaftssystem nur krankhaft sein kann und behandelt gehört, alles zum Wohle des Patienten.