Das wäre Kriminalisierung von Photovoltaik-Betreibern

Hannes, Sonntag, 04.06.2023, 19:30 (vor 547 Tagen) @ Manuel H.2445 Views
bearbeitet von Hannes, Sonntag, 04.06.2023, 19:42

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAn...

Hi Manu,

habe mir das durchgelesen und kann es nicht glauben. Was fällt denen denn ein? So eine Sauerei zu veranstalten?!

Nach dem Buchstaben des oben zitierten Textes mache ich mich schon strafbar, weil mein Stromversorgungsnetz für meine Überwachungskameras über Akku und PV läuft (wo ist das Problem?!), aber nun kommts: Ich mache mich strafbar, weil alternativ zu PV diese meine CCTV-Zentral-Batterie vom öffentlichen Netz 230 V nachgeladen werden kann, mit 'nem handelsüblichem Autobatterielader. Das habe ich nirgends bei den Ämtern herumgemeldet - ist das neuerdings verboten?!

Kein Schwein würde so was als Photovoltaikanlage melden! Ist das nun nach dem obigen Text eine Straftat oder "nur" eine Ordnungswidrigkeit? Muss ich jetzt Angst haben?!

Übrigens: Jedes Auto hat eine angeblich meldepflichtige "lokale Leitungsstruktur der Einheit, das heißt wohl beim Auto "Bordnetz"? Oder ist das kein "Netz"?! Und es funktioniert durchaus, mittels Akku-Ladegerät den Verbrenner-PKW "mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln", und auch über PV zu laden, nämlich, wenn Batterie alle ..! Jedes Auto mit Batterieladung Netz oder PV ist entsprechend obigem Text gesondert meldepflichtig bei diesem eigenartigen Register!

An meinen Beispielen sieht man, was für ein Schwachsinn das ist! Eigentlich juckts mir in den Fingern, denen allerlei Netze zu melden, die ich mit PV betreibe. Ich habe da noch einen Taschenrechner mit Solarzelle und Netzteil, vernetzt mit einem Batteriefach, muss ich sofort melden! Und da fällt mir sicher noch viel mehr ein ...
[[euklid]]

Ich frage mich wirklich langsam, ob die da Oben hier an einer Bananenrepublik basteln, wo Jeder macht, was will er ... Weil ja eh die Gesetze alle for'n A?sch sind?

Jaja, ich weiß: Man muss ja nicht alles wörtlich nehmen, aber praktikables Recht wäre mir lieber.

H.


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