Stromnetz Berlin - Antwort eines Balkon-Solar-Verkäufers

Manuel H., Freitag, 02.06.2023, 13:10 (vor 491 Tagen) @ Manuel H.2747 Views

Im Moment wäre mir die Lösung am sympathischsten, wenn ein Elektriker einen kompletten Stromkreis vom Balkonkraftwerk zum Stromverteiler in der Wohnung zieht. Sind nur ein paar Meter vom Balkon bis zum Stromverteiler in der Rumpelkammer und über Putz verlegt erscheint mir das wenig aufwendig (wenn auch unschön)


Hier die Stellungnahme zum Stromnetz-Berlin Schreiben


Bzgl. der Höhe der anzubringenden Module. Damit hast du ziemlich sicher recht. Ich meine, ohne es exakt zu wissen, dass in Deutschland Glas Module nur bis max. 4 m Balkonhöhe angebracht werden dürfen. Danach greift das Baurecht. Die Variante, welche du bereits vorgeschlagen hast, ist natürlich die einfachste, die Module einfach schräg auf und nicht an den Balkon zu stellen. Alternativ hätten wir auch noch Flex-Module, welche nicht aus Glas, sondern einer Art Silikon sind und nur ca. 4 kg wiegen. Diese könnte man problemlos mit Stahlkabelbinder auch am 4. Obergeschoss anbringen.

Direkt an das Haus des Vermieters würde ich nicht gehen. Das bringt erfahrungsgemäß mehr Probleme mit sich, wie es dir selbst nützt.

Der Austausch der Zähler läuft meist problemlos von statten. Jeder Netzbetreiber warn vor „unsachgemäßer Handhabung“ bei BKW. Die finale Haftung wird allerdings bei dir bleiben. Du bist final dafür verantwortlich, was du bei dir in die Steckdose steckst.


Der einfachste Weg, wäre hier ein BKW mit Wieland-Stecker zu bestellen, diesen vom Elektriker - außen am Balkon bzw. der Hauswand - zu installieren (allerdings muss auch hier der Vermieter erst einwilligen) und schauen, dass an diesem Stromkreis keine weiteren Endgeräte (vor allem keine größeren) hängen. Jeder Stromkreis ist i.d.R. mit 10 A bzw. 16 A abgesichert. Somit hättest du bei optimalen Ertrag deines BKW (600 W) noch 1700 W Puffer bzw. Reserve auf dieser Leitung, bei einer 10 A Sicherung. Bei 16 A nochmal deutlich mehr. Mir ist zumindest bisher kein Fall bekannt, wo es aufgrund eines BKW zu einem Leitungs- bzw. Wohnungsbrand gekommen ist. In Österreich sind z.B. BKW mit 800 W erlaubt. In Frankreich sogar mit 3000 W. In DE wird dbzgl. noch sehr vorsichtig und konservativ entschieden.

Der Elektriker könnte natürlich auch einen komplett separaten Stromkreis, vom BKW bis zum Schaltschrank ziehen und diesen entsprechend absichern. Das musst du final wissen, ob das noch im Verhältnis zum erwarteten Ertrag durch das BKW steht oder mehr Kosten als Nutzen verursacht.

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Hier die Original E-Mail von Stromnetz Berlin

Zitat Stromnetz-Berlin Schreiben

Stromnetz BerlinZählerfreigabe steckerfertige PV Anlage

Sehr geehrte*r Kund*in,
Ihre eingereichten Unterlagen für eine steckerfertige PV Anlage haben wir erhalten.
Die Beauftragung zur Zählersetzung wurde weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung unter der Rufnummer 492025809, zwei Werktage nach dieser Nachricht, mit der Zählerabteilung "Metering" in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Auf Grund der aktuell eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit, können Sie auch gerne eine E-Mail an „metering.privatkunden@stromnetz-berlin.de“ mit einem Rückrufwunsch zur Terminvereinbarung senden.
Nach dem erfolgtem Zählerwechsel, dürfen Sie dann die Anlage betreiben.

Anbei noch einige Informationen zum ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage:

Welche Gefahr besteht?
Ordnungsgemäße Endstromkreise sind für den Anschluss von Verbrauchern ausgelegt und mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen im Stromkreisverteiler gegen Kurzschluss und Überlast geschützt. Wird in einen Endstromkreis „rückwärts“ an beliebiger Stelle elektrische Energie eingespeist sind Funktion und Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen nicht mehr sichergestellt. Es kann unter bestimmten Umständen zur erhöhten Brandgefahr bei einer Überlastung der Stromkreisleitungen und den dadurch entstehenden Folgeschäden kommen.
Die Deckung solcher möglicher Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der elektrischen Anlage sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären. Sind Sie nicht selbst der Hauseigentümer, muss dieser als Eigentümer der elektrischen Anlage Ihrem Vorhaben zustimmen.

Was können Sie tun?
Um die geplante Erzeugungsanlage sicher anzuschließen und betreiben zu können wenden Sie sich bitte an einen in einem Elektro-Installateur Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb. Dieser wird ihre elektrische Anlage prüfen und kann feststellen ob eine vorhandene Steckdose an einem eigenen Stromkreis angeschlossen ist. In diesem Fall kann die vorhandene Steckdose gegen eine Geräteanschlussdose für Festanschluss ausgetauscht werden.An dieser Geräteanschlussdose kann die Erzeugungsanlage fest angeschlossen (ohne Stecker) betrieben werden. Alternativ kann auch ein separater Anschluss über eine neue Leitung ab Stromkreisverteiler installiert werden. Ein solcher Anschluss ist, bei einer vereinfachten Anmeldung, nur bis zu einer Leistung von 600VA zulässig!
Seit dem 01.05.2018 erlaubt die die Norm DIN VDE 0100-551-Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, dass eine Erzeugungsanlage, nach Prüfung einer zugelassenen Elektro Firma auch an einen Endstromkreis fest angeschlossen werden darf, wenn er dementsprechend abgesichert ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die Erzeugungsanlage auch in allen anderen Punkten den allgemein anerkannten Regeln entspricht und die Anforderungen aus den genannten Regelwerken des VDE eingehalten sind.
Alternativ ist es möglich, neben dem Festanschluss, auch den Anschluss über eine genormte Energiesteckvorrichtung z.B. nach DIN VDE V 0628-1 zu realisieren. Auch dieses kann von einer zugelassenen Elektro Firma installiert werden. Es handelt sich bei der Energiesteckvorrichtung nicht um den oftmals und fälschlicherweise in verschiedenen Medien propagierten Schuko-Stecker. Auch hier darf vereinfacht angemeldet nur eine maximale Leistung von 600VA angeschlossen werden!

Meldepflicht von Photovoltaikanlagen:
Der Bundesnetzagentur müssen durch den Anlagenbetreiber alle neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen im PV-Meldeportal gemeldet werden, unabhängig davon, ob für sie eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Stromnetz Berlin
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=637325


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