Hat Russland die US-Truppenverlegung durch Ostdeutschland verboten?

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 29.03.2023, 19:24 (vor 616 Tagen)10269 Views

Wir waren vor ein paar Tage in Prag und sind in einer Kneipe hängen geblieben, wo etliche Amerikaner der US-Armee, die mehr oder weniger das eine oder andere Bier nicht wirklich vertragen haben, sie redeten viel, auch über Dinge die mir nicht bekannt waren.


Einer, mit dem ich mich gut unterhalten konnte, sagte:

Das amerikanische Militär hat hier (CZ) hoheitliche Rechte im Rahmen des Artikel 17 des NATO - Truppenstatutes, aber Ostdeutschland unterliegt immer noch dem Besatzungsstatut und damit hätte Russlands das Recht über die Entscheidung der NATO-Truppenverlegung durch sein Teil als Besatzungsmacht von Ostdeutschland.

Zur Erinnerung:


Zwölf Tage nach dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages wird der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt besiegelt: Am 24. September unterzeichnen Verteidigungsminister Rainer Eppelmann und der sowjetische Oberkommandierende General Pjotr Luschew ein entsprechendes Protokoll über die „Herauslösung der Truppen der NVA der DDR aus den vereinigten Streitkräften der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages“ in Ost-Berlin. Darin wird in sechs Artikeln die Abwicklung der Nationalen Volksarmee geregelt. Einen Tag vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wird die NVA am 2. Oktober 1990 aufgelöst.

-Keine Stationierung von ausländischen NATO-Kräften und ABC-Waffen auf dem Gebiet der DDR
-Vollständiger Abzug aller sowjetischen Streitkräfte bis 1994
-Begrenzung der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Soldaten

Quelle: https://deutsche-einheit-1990.de/ministerien/ministerium-fuer-abruestung-und-verteidigu...

Der Schweizer Historiker und Publizist Daniele Ganser faselt immer, dass die DDR der Nato beigetreten ist, dem ist nicht so! Die DDR ist am 2. Oktober 1990 aus dem Warschauer Pakt ausgetreten und das wiedervereinte Deutschland am 3. Oktober der Nato beigetreten. Auf Mails reagiert Daniele Ganser überhaupt nicht, ich hatte ihn um eine Richtigstellung gebeten.

Nach eigener Aussage einiger Soldaten (später am Tisch) sind diese nach wie vor auch als Besatzungsmacht in Deutschland. Die BRD fungiert immer noch als besatzungsrechtliches Mittel der SHAEF-Militärregierung, nur seit 1990 als BRDdvD. Laut der alliierten SHAEF-Gesetzgebung kann jeder Soldat der alliierten Streitkräfte ein jeden Bundesbürger (da gefangener Status) auf seiner Besatzungszone liquidieren.

Ich habe darauf das Bundesministerium der Justiz angeschrieben und folgendes in einem Antwortschreiben des Bundesministeriums der Justiz bekommen und man bestätigte, dass Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (BGBI. 1955 II S.405) noch in Kraft ist.


Jetzt weiß man auch, dass keiner von Bundesregierung auch nur annähernd den 2+4 Vertrag in den Mund nimmt, der gemeine Bundesbürger könne ja Fragen stellen und damit wäre nicht nur der Fressnapf in Gefahr, sondern einige müssten dann mit Plastikgeschirr vorliebnehmen und das auf Jahre.

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