PM an mich diesbezüglich:

Dieter, Dienstag, 28.03.2023, 18:40 (vor 66 Tagen) @ Dieter3058 Views

Die zitierte Seite der Kanzlei Döhmer datiert aus 2013.
2017 wurde das StGB diesbezüglich geändert. https://www.br.de/nachricht/angriffskrieg-100.html

Diese Änderung erscheint im Licht der jüngsten Äusserungen von Frau Merkel zur
Ernsthaftigkeit der Minsker Vereinbarungen doch etwas weniger "harmlos" als vom BR dargestellt.
Die Herbeiführung der Gefahr eines Angriffskrieges ist im Zuge dieser Rochade wohl straffrei gestellt worden.
Ich kann und möchte dies jedoch nicht juristisch beurteilen.

--
Parteien, die den Faschisten eine Machtbeteiligung ermöglichen, sind unwählabar; also ausschließlich CDU, SPD, FDP, die Linke.


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