PM an mich diesbezüglich:
Die zitierte Seite der Kanzlei Döhmer datiert aus 2013.
2017 wurde das StGB diesbezüglich geändert. https://www.br.de/nachricht/angriffskrieg-100.html
Diese Änderung erscheint im Licht der jüngsten Äusserungen von Frau Merkel zur
Ernsthaftigkeit der Minsker Vereinbarungen doch etwas weniger "harmlos" als vom BR dargestellt.
Die Herbeiführung der Gefahr eines Angriffskrieges ist im Zuge dieser Rochade wohl straffrei gestellt worden.
Ich kann und möchte dies jedoch nicht juristisch beurteilen.
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.