Die Gegenposition ist der Jahresüberschuss
Hallo Beo2,
Zeig eine echte Bank- oder Unternehmerbilanz, wo eine Zinsforderung vorkommt!
Kreditforderungen sind wie offene Rechnungen gegen Kunden. Sie müssen als Einnahmen verbucht werden und erhöhen entsprechend den hoffentlich vorhandenen Gewinn der Bank. Und dieser Gewinn (oder Verlust) taucht auf der Passiv-Seite der Bilanz in der Summe mit vielen anderen Positionen unter Jahresüberschuss auf. Aber auf der Aktiv-Seite stehen sie als Unterposition zu den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", aber nur die noch nicht bezahlten Forderungen. Die bereits bezahlten sind ja auf den Geldkonten. So etwas muss ausgewiesen werden, weil diese Forderungen natürlich mit der Unsicherheit von Zahlungsausfällen verbunden sind.
Im Falle ausbleibender Tilgung wird die Kreditforderung (Kreditsumme) als Verlust zu Lasten der EK der Bank ausgebucht. Was den erhofften Zins angeht, guckt die Bank erst einmal in die Röhre, wegen ausbleibendem Ertrag. Ausbleibende Erträge können nicht bilanziert werden!
Hier schreibst Du ja selbst wie ein Verlust zu behandeln ist und es ergibt sich die Passiv-Position "Überschuss". EK wird natürlich erst erst dann verwendet, wenn es keine Gewinne und keine Rücklagen mehr gibt.
Die Bank ist ein nachrangig haftender Bürge ihres Kreditnehmers und muss an dessen Stelle tilgen! Dies ein wichtiger Existenzgrund für die Zinsforderung = Deckung von Verlusten aus Kreditplatzern! .. zusätzlich zu der Deckung aller Betriebskosten.
Stimmt. Und das ist wichtig zu verstehen. Denn die Bank hat ein enormes Interesse Kredite nur dann zu vergeben, wenn sie zurückgezahlt werden können. Denn jeder Fehler wird hart bestraft. Deshalb ist das angebliche Fiatgeld doch in der Praxis extrem werthaltig.
Bei ausbleibender Kredittilgung wird erst einmal beim Kreditnehmer irgendetwas (langwierig) gepfändet .. evtl. zukünftige Einkünfte. Das gepfändete Realgut muss! von der Bank veräußert werden, damit die Bank sich schließlich doch noch schadlos halten kann - und ein etwaiger Überschuss muss an den gepfändeten Kreditnehmer zurückerstattet werden.
Ja, i.d.R. bis zu maximal 3 Jahre, weil dann die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz endet.
Oft verkaufen die Banken solche Kredite an spezielle Dienstleister, die dann das Eintreiben der Restschulden übernehmen.
Grüße
Morpheus
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