Da ist aber etwas falsch "gelaufen". Bilanzen werden JÄHRLICH erstellt!
Das bedeutet, dass die Bank das jeweils verliehene Kapital zum Nennwert abzüglich Tilgung in ihrer Bilanz als Forderung ausweist.
Forderungen werden in der Bilanz nach Rubriken spezifiziert.
Die jährlich zu zahlenden Zinsen werden als Zinserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt. Sie fließen dann - zusammen mit anderen Erträgen/Verlusten - in den Jahresüberschuß/Jahresverlust ein, der in der Bilanz ausgewiesen wird.
Zinsforderungen kommen nur dann zur Geltung, wenn der Schuldner nicht gezahlt hat. Sie landen in der Rubrik "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Wenn es sich um dubiose Forderungen handelt, müssen entsprechende Rückstellungen gemacht werden.
Natürlich wird alles summiert. Schließlich handelt es sich ja um eine übersichtliche Bilanz mit Aktiva und Passiva und nicht um einen Bilanzschinken. Die Einzelheiten kann man aber immer den Bilanzanhängen entnehmen.... und ferner der Bilanzbuchhaltung bzw. den einzelnen Konten, wenn man tiefer einsteigen will.
Die Bank darf sicherlich NICHT die zukünftig zu zahlenden Zinsen bereits in ihre Bilanz aufnehmen. Und das sehr zu Recht.
Warum wohl haben die Banken 2008 die Erlaubnis bekommen, ihre "faulen" Assets alle nach eigenem Gutdünken zu bewerten?
Eine Bilanz muss ausgeglichen sein! D.h. es darf keine "Überschuldung" bestehen.
Ist sie das nicht, dann heißt das bereits im Vorfeld: Kapitaleinlagen zu erhöhen, oder zum Konkursrichter gehen..... oder "Assets" höher bewerten als sie eigentlich sind (ist aber eigentlich eine Straftat..... die aber 2008 offiziell... nun ja...).
Nixdorf soll über den Bewertungstrick seine Softwarepakete, die noch nicht fertig waren, mithilfe von tausenden von Mann-Stunden entsprechend "aufgewertet" und damit seine Bilanz entsprechend "frisiert" haben. Die Banken verstanden das damals noch nicht. Oder wollten es nicht verstehen.
Mini-Beispiel: Meine GmbH hat Privatkredite vergeben. Die Zinsen werden jährlich gezahlt und landen in der G+V. In der Bilanz sind sie "versteckt" in der Rubrik "Jahresgewinn" oder "Jahresverlust". Würde ich die hochgerechneten Zinsen für die nächsten Jahre in die Bilanz einstellen, dann hätte ich vmtl. nicht nur das Finanzamt umgehend "am Hals". In den Erläuterungen zur Bilanz werden jährlich der Bestand der Kreditvergaben, die Tilgung und die Neuvergabe aufgelistet. Das wird jährlich fortgeschrieben. Die Zinsen landen in der G+V und zählen zu den jährlichen Erträgen. Werden sie nicht gezahlt, dann landen sie als Zinsforderungen bei den restlichen Forderungen, die fällig sind.
Wie ich oben bereits schrieb, haben die Banken im Jahre 2008 eine ganze Reihe von Sonderregelungen in Anspruch nehmen können. Das waren aber Ausnahmesituationen.... Bankenrettung mit allen Mitteln.
PASSIVA und AKTIVA müssen gleich sein. Wie man das bewerkstelligt, das ist in den letzten Jahren sehr "variabel" gehandhabt worden..... Aber überschuldet darf niemand sein, der nicht noch Kapital im Hintergrund hat..... oder den Staat
Ist der Staat als letzte Instanz verfügbar, dann könnte "man" versuchen, die Überschuldung als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in die Bilanz einzustellen. Dann muss aber sicher sein, dass das irgendwie "lösbar" sein wird in der Zukunft (Investor oder "Rettung").
--
For entertainment purposes only.