ZDF-Doku: „Die Impfhersteller und der Staat sollten endlich Verantwortung übernehmen“

Falkenauge, Mittwoch, 15.03.2023, 10:01 (vor 571 Tagen)3690 Views

Nun hat nach einigen Regionalsendern auch das ZDF eine erstaunliche Dokumentation über drei schwere, bedrückende „Impf“schadensfälle gesendet und erhebt Vorwürfe gegen Staat und „Impfstoff“-Hersteller. Doch noch wird der Eindruck erweckt, es handele sich um Einzelfälle; ein Hinweis auf die ungeheure Dimension des Geschehens unterbleibt. Auch suggerieren drei anschließende schwere Post-Covid-Fälle eine quantitative Gleichwertigkeit, die bei weitem nicht besteht, und die unwillkürlichen Fragen nach der Feststellung durch untaugliche PCR-Tests sowie einer gleichzeitigen mRNA-Injektion werden nicht beantwortet. Nachfolgend ein Kommentar der MWGFD-Autorin Claudia Jaworski.

Vom Presseteam-MWGFD; Autorin Claudia Jaworski

„Gesundheitliche Schäden und Rechtsstreit: Wie Betroffene nach der Corona-Impfung kämpfen“ so der Titel der am 8. März 2023 auf Youtube erschienenen ZDF-Dokumentation.

Ein Gesinnungswandel ist zu vernehmen. Ungehemmt wird nun endlich ausgesprochen, dass weder die „Impfstoff“-Hersteller noch die Regierung für „Impf“schäden Verantwortung übernehmen. Warum erst jetzt, fragt man sich, und warum nicht im TV zur Prime-Zeit? Geschenkt. Eins ist dennoch loszuwerden. Wenngleich die Medien sich nun endlich auf verlogene Politiker stürzen, ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass das konsequente und kollektive Schweigen der Öffentlich-Rechtlichen über die schwerwiegenden Folgen der „Impfung“ – gelinde gesagt – mitnichten von einem besseren Berufsethos zeugt. Es hätte vielen Menschen viel Leid erspart, wenn die Öffentlich-Rechtlichen früher auf den Zug der Aufklärung aufgesprungen wären. Doch besser spät als nie, tröstet man sich.

Kommen wir zum eigentlichen überraschenden Tonfall dieser Dokumentation. Sowohl die Dimension des Leids der „Impf“-Opfer als auch die Ignoranz und Verleumdungshaltung seitens der „Impfstoff“-Hersteller und der verantwortlichen Politiker kommt deutlich zur Sprache, wenngleich die Wucht der Zahlen immer noch nicht gesehen werden möchte. Mitnichten handelt es sich hier um Einzelfälle.

Positiv an der Berichtserstattung zu bemerken ist, dass neben den jungen „Impf“geschädigten drei Rechtsanwälten viel Raum gegeben wird, den Schleier der „Impf“kampagne zu lüften. Darunter ist auch Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der auf dem kürzlich stattgefundenen Online-Symposium des MWGFD als Referent gesprochen hat.

Im ausgewogenen Verhältnis kommt sowohl die medizinische als auch rechtliche Dimension des „Impf“-Narrativs zum Tragen. Die Leidensgeschichte der 15-jährigen Seline ist dabei nur schwer verdaulich. Die „Impf“ung mit BioNTech ließ Antikörper bilden, die bei dem zuvor gesunden Mädchen schwere Gefäßschäden verursacht haben. Ein Jahr verbrachte Seline im Krankenhaus und kämpfte auf der Intensivstation um ihr Leben. Sie musste wegen großer Blutgerinnsel und zu vieler Thrombozyten in ihrem Blut 16 Mal notoperiert werden. Arterien und Venen mussten an ihrem Arm verbunden werden, damit ihr Blut wieder zirkuliert. Auch die Halsschlagader wurde aufgeschnitten. „Es gibt keine Vene und Arterie mehr, wo ein Katheter gesetzt werden könnte. Ohne Katheter Lebensgefahr.“, so die Mutter.

Ein Jahr lang mussten Seline und ihre Mutter dafür kämpfen, dass NRW den Impfschaden als solchen anerkennt, obwohl die Kausalität medizinisch offenkundig war. Die Reporterin problematisiert, dass BioNTech jede Verantwortung ablehnt. Nach der Anerkennung des „Impf“schadens durch NRW hat der „Impf“hersteller der Familie in einer an Zynismus nicht zu überbietenden Weise mitgeteilt, dass „es keine neuen, medizinisch relevanten Umstände [gäbe]… Wir betrachten die Angelegenheit damit als abgeschlossen. Ihrer Mandantin wünschen wir für die Zukunft alles erdenklich Gute.“

Die Interview-Anfrage von ZDF lehnte der „Impf“stoff-Hersteller mit folgender Antwort ab: „BioNTech hätte gerne klärende Gespräche mit der Mandantin und der von ihr mandatierten Kanzlei geführt und eine umfassende Sichtung aller zur Verfügung stehenden Informationen vorgenommen, wenn diese übermittelt worden wären“.
Der Anwalt von Seline belegt dem ZDF jedoch mit einem Schreiben, dass dies nicht stimmt.

Während BioNTech also Milliarden scheffelt und sich die Erfinder des „heilbringenden“ „Impf“stoffs mit ihrem Bundesverdienstkreuz nach England abgesetzt haben, erhält die „Impf“geschädigte bei einem Schädigungsgrad von 100 verhöhnende 854 € als Versorgungsleistung.

„Ich möchte, dass BioNTech sich das Kind mal anschaut, was sie uns angetan haben. Wir haben kein normales Leben mehr. Meine Tochter hatte Träume, die alle zerplatzt sind. Ihr Körper ist demoliert worden. Jede Arterie zerschnitten. BioNTech hat uns das angetan“,
so die verzweifelte Mutter.

Die ZDF-Reporterin klärt über die rechtlichen Hintergründe jener Verträge zwischen den „Impf“stoff-Herstellern und der EU-Kommission auf:
„Rechtlich wurden BioNTech, Moderna, Astra und Co in eine außerordentlich gute Lage versetzt. Im Vertrag mit der EU-Kommission von 2020, den rechtlich die Mitgliedstaaten geschlossen haben, wurden sie von jeglicher Haftung befreit.“

An dieser Stelle fragt man sich, warum die Öffentlich-Rechtlichen nicht früher darüber berichteten? Wo war da der ausführliche Beitrag eines Fachanwaltes im Programm? Schließlich waren die Vertragsbedingungen, die das ZDF präzise zitiert, von Beginn an klar:
„Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung…der hergestellten Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfolgt…und dass die Verabreichung daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten erfolgt. Daher entschädigt jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer und hält ihn schadlos in Bezug auf alle entstandenen Verbindlichkeiten.“

„Das gilt selbst beim vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handeln der Impfstoffhersteller“, ergänzt die Reporterin. Auch die Tatsache, dass der EU-Vertrag auf die hohen Risiken der „Impfung“ hinweist, bewertet sie als „brisant“. So heißt es weiterhin laut Vertrag:
„Ungeachtet der Bemühungen…erkennen die Parteien an, dass sich der Impfstoff zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…in der klinischen Erprobung der Phase 3 befindet, und dass der Impfstoff trotz der sorgfältigen Bemühungen des Auftragnehmers…möglicherweise nicht zugelassen wird oder nicht geliefert werden kann.“

In diesem Zusammenhang kommen zwei Rechtsanwälte zu Wort. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller kommentiert dieses Vorgehen wie folgt: „Skandalös…Der ganze Vertrag atmet die Angst vor Impfschäden.“

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der in über 600 außergerichtlichen Fällen „Impf“-Geschädigte unterstützt, klärt das ZDF über die Dimension der Irreführung auf:
„Das heißt, dass zu dem Zeitpunkt der Hersteller noch nicht wusste, ob es eine bedingte Zulassung geben wird und vor allem wiesen sie eben auch darauf hin, dass es ein Ergebnis zur Frage der Wirksamkeit und insbesondere zu den Risiken nicht geben kann, weil eine bedingte Zulassung ja beinhaltet, dass dem Hersteller nachgelassen wird, erst künftig die Unbedenklichkeit des Stoffes nachweisen zu dürfen. Gleichwohl ist die Bundesrepublik Deutschland nach vorne geprescht und hat diesen als wirksam und sicher ohne tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Aussage getroffen. Das ist eine Irreführung nach §8 des Arzneimittelgesetzes.“

Auch der Rechtsanwalt Christian Pülz prangert die Zulassung an, allerdings aus eigener Betroffenheit heraus. Aufgrund von Hirnblutungen und Thrombosen, die nach der AstraZeneca-„Impfung“ aufgekommen sind, musste sein Kopf längs aufgefräst werden. Er fühle „sich in die Irre geführt…, vor der Impfung hatte er einen Gesundheitsscheck gemacht mit durchweg exzellenten Ergebnissen“, während er heute das Gefühl hat, „einen zu kleinen Stahlhelm“ zu tragen und sein Gehirn nicht mehr in der Lage ist, Richtungen wie „links“ wahrzunehmen.

So tragisch jene Fälle sind, kristallisiert sich für die Mainstream-Medien immerhin langsam heraus, dass die Pharmaindustrie nicht nur an schädlichen Stoffen verdient, sondern sich gleichzeitig auch Patienten für die Zukunft geschaffen hat. Wie anders ist zu erklären, dass die nachweislich schädliche „Impf“-Kampagne nicht gestoppt wurde? So konstatiert die Reporterin:

"Auf die Frage, dass (der Stoff) auch trotz nachweislicher Schädlichkeit weiterhin auf dem Markt geblieben ist, hat Jens Spahn nicht geantwortet. Warum wurden im Mai 2020 die sogenannten Spahn-Verordnungen nur für Covid-Impfstoffe Bestimmungen außer Kraft [ge]setzt, die für andere Medikamente gelten?“
Hat man diese vorsätzliche Täuschung mal begriffen, wird einem auch schnell klar, weswegen die „Impf“geschädigten um die Anerkennung ihrer Schäden trotz unbestrittener medizinischer Kausalität kämpfen müssen.

Weil wir nicht genug an Absurdität ertragen müssen, sei an dieser Stelle nochmal daran erinnert, dass vor einem Jahr noch eine „Impf“-Pflicht eingeführt werden sollte. Bei „Impf“-Stoffen wohlgemerkt, denen keine Beipackzettel beigelegt werden mussten und auch keine Inhaltsdeklarationen zu erfolgen hatten. Wenn zumindest obligatorische Rückstellproben für die Vakzine gebildet worden wären, hätte man nachweisen können, dass jemand geschädigt worden ist. Doch dies alles scheint nicht gewünscht gewesen zu sein.

„Es ist ja besonders perfide, dass bei regulär zugelassenen Medikamenten, die ein langes Zulassungsverfahren hinter sich gebracht haben, genau diese Regelungen alle greifen und dass dort, wo nichts erprobt ist, die Risiken alle unbekannt geblieben sind und auch sämtliche Überprüfungsmöglichkeiten und Datenerhebung außer Kraft gesetzt werden und noch schlimmer, die Ärzte und das verimpfende Personal, war dadurch nicht informiert. Fragen sie die Ärzte was sie gesehen haben, als sie die Impfstoffe geliefert bekommen haben. Leere Beipackzettel“,
ruft Rechtsanwalt Tobias Ulbrich in Erinnerung.

Er zieht folgendes Fazit:
„Wir haben in der Realität eine Situation, die für die Geschädigten insofern unerträglich ist, als dass Deutschland und der Pharmahersteller gemeinsam auf der gleichen Seite stehen, denn die BRD hat sich verpflichtet, die Gerichtskosten (der Impfstoff-Hersteller) zu zahlen, die Anwaltskosten zu zahlen und gegebenenfalls auch den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu kompensieren, sodass die BRD der wirtschaftliche Gegner der Impfgeschädigten ist, und genau so benimmt sich auch die Bundesregierung die ganze Zeit. Sie negiert weitestgehend die Impfschäden und diejenigen, die tatsächlich davon betroffen sind, haben bei den Ärzten einen Spießrutenlauf hinter sich sondergleichen, weil auch dort die ganze Zeit das Narrativ betrieben wird, dass es diese Impfschäden einfach nicht geben soll und darf.“

Auch eine Ärztin kommt in der für die Verhältnisse des ZDFs gewagten Dokumentation zu Wort. Ärztin Dr. Beate Jäger, die „Impf“geschädigte wie auch Long-Covid-Patienten behandelt, stellt nicht nur fest, dass die Beschwerdebilder sehr ähnlich sind, sondern lässt das ZDF an ihrem Eindruck teilhaben, dass die „Impf“-geschädigten-Fälle noch schwerer zu behandeln sind. Des Weiteren gibt sie zum Besten, dass sie und andere Ärzte sich ziemlich sicher sind, „dass die Zahlen des PEI unterrepräsentiert sind, weil die Beschwerden sehr vielgestaltig sind. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand. Wenn sie 100 Patienten am Tag sehen und sie sollen für jeden einen Roman schreiben, dann ist das gelinde gesagt eine Zumutung.“

Fragwürdig war jedoch, dass bei den letzten drei sehr jungen Patienten, Emma, Leonie und Luis nicht erwähnt wurde, ob sie zuvor gespritzt wurden. MWGFD ist im Übrigen überzeugt davon, dass Schäden erheblicher Art sowohl injektionsbedingt als auch durch eine Covid-19-Infektion entstehen können.*
Auffällig in der aktuellen Corona-Gesundheitsdebatte ist jedoch, wie gezielt – bereits auf der sprachlichen Ebene – das Post-Vac-Syndrom, welches häufig auch als ein Long-Covid-ähnliches Syndrom beschrieben wird, eine stiefmütterliche Behandlung erfährt, obgleich die „Impf“schäden ungleich größer und schwerwiegender sind, wie selbst der Kardiologe Prof. Bernhard Schieffer vor zwei Wochen in einer Bürgervorlesung (ab TC 0:34:00) Minute) einräumen musste. Es wäre daher wünschenswert gewesen, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich den ohnehin vernachlässigten und von der Politik kleingeredeten Post-Vac-Fällen annehmen würden, statt sie als Einzelfälle zu deklarieren.

Der abschließende Satz:

„Die Impfhersteller und der Staat sollten endlich Verantwortung übernehmen“

sollte nun allen Mainstream-Medien in den Ohren klingeln.
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Quelle:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/15/zdf-doku-die-impfhersteller-und-der-st...

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*Anmerkung:

Es ist auch stets zu fragen, wie die bei Post-(Long-) Covid vorangegangene Corona-Erkrankung jeweils festgestellt wurde. Es reichte in der Pandemie vollkommen aus, einen positiven PCR-Test zu haben, um als Covid-Patient zu gelten. Bisher geltende medizinische Grundsätze der Diagnostik wurden auf staatliche Anordnung schlagartig ignoriert. Es wurden zumeist keine Differenzialdiagnosen gestellt. Man musste nicht einmal Symptome einer Atemwegserkrankung haben. Der PCR-Test wurde und wird vollkommen willkürlich und unstandardisiert angewandt – und ist nach mehreren wissenschaftlichen Studien nicht geeignet, Covid nachzuweisen.
Vgl.: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/02/20/mit-dem-pcr-test-wurden-simpelste-medi...

Die ZDF-Dokumentation hat bei Lauterbach inzwischen offenbar Spuren hinterlassen. Er entschuldigte sich jetzt für Impfschäden. Doch ändern soll sich grundsätzlich nichts. Siehe dazu:
https://tkp.at/2023/03/13/lauterbach-entschuldigt-sich-fuer-impfschaeden/


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