Ausbau nicht notwendig - nur Betreibungsverbot - Frage an Fachanwalt für Mietrecht
Hallo,
nehmen wir an, ich hätte Mieter, die mich des öfteren geärgert hätten und die Heizung hat die 30Jahre erreicht. Dann muß ich die Öl- oder Gasheizung abklemmen (Verbot diese zu betreiben), bin aber m.W. nicht verpflichtet eine neue einzubauen.
Sage den Mietern, daß es im nächsten Winter keine Heizung gibt, weil der Staat mich verpflichtet hat, diese abzuklemmen, ansonsten (ohne die staatliche Maßnahme) würde ich natürlich meinen Vermieter-Verpflichtungen nachkommen und für ausreichende Wohnungswärme sorgen. Nach dem Winter kann ich dann ja freiwillig für Ersatz der Heizung sorgen.
Was sagen die Fachanwälte für Mietrecht dazu?
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.