Leserzuschrift von Roger Whisky
Das wirklich Interessante und Wichtige dabei ist doch:
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ändert "seinen" Adler.
Das BVG ist, zumindest nach offizieller Lesart, ein Organ der "BRD".
Kann ein Organ der "BRD" einfach sein "Logo" ändern?
Soweit ich weiß, unterliegt die Flagge in Bezug auf ihr Aussehen einer Vorschrift, die
zwingend einzuhalten ist. Dasselbe dürfte für den Adler gelten.
In dem amerikanischen Konzern, in dem ich lange Jahre arbeitete, gab es für
Logoabweichungen gewaltig auf die Nüsse.
So gingen z.B. kistenweise (konnte auch eine Palette sein) frisch gedrucktes
Geschäftspapier an die Druckerei zurück, wenn die Darstellung des Firmenlogos nicht
penibelst genau der Vorgabe entsprach, selbst wenn die Artikel bereits an diverse
Niederlassungen in Europa ausgeliefert worden waren. Das schloss auch
Farbtonabweichungen mit ein, die nur der Fachmann im A/B-Vergleich erkennen hätte
können. Das wird bei allen Firmen so sein, die einen gewissen Anspruch an "Corporate
Identity" pflegen.
Was also sagt uns der fragliche Vorgang?
Ich fasse den Vorgang derart auf, dass uns von den uns Regierenden sehr wohl
gelegentlich gezeigt wird, dass "dieses Land" nicht das ist, was es vorgibt zu sein und der
Bürger gut daran täte diese Zeichen auch aufzufassen.
Ob dieses "Zeigen" vorsätzlich oder aufgrund von Defiziten geschieht, darüber bin ich mir nicht immer sicher.
Auch in den "vergangenen 3 Jahren" wurden immer wieder, selbst in den MSM,
Meldungen eingestreut, dass alles nur sein "könnte". Damit kann man sich jederzeit auf
eine "Freiwilligkeit" der Bürger berufen (... wurde niemand dazu gezwungen), was ja
auch seit einiger Zeit zu beobachten ist.
Also, immer schön den Verstand eingeschaltet lassen, auch wenn es natürlich Themen
gibt, die mehr als nur den Verstand brauchen (Spiritualität) um bewältigt werden können.
Roger Whisky